JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > à > Öffentliche Urkunde
| Rechtsgebiete: | BauGB |
| Schlagworte: | Verwirkung der Antragsbefugnis, Verfahrensrecht, Überleitungsvorschriften, Mängel im Abwägungsvorgang, Abwägungsentscheidung, Offensichtlichkeit des Mangels, Beweisantrag, Zeugenbeweis, Gemeinderatsprotokoll, Öffentliche Urkunde, Eigentum, Öffentliche Verkehrsflächen |
| Stichwort: | Öffentliche Urkunde |
| Leitsatz: | 1. Bebauungsplanverfahren, die vor dem 14. März 1999 (Ablauf der Umsetzungsfrist für die UVP-Änderungsrichtlinie 97/11/EG) förmlich eingeleitet worden sind und vor dem 20. Juli 2006 abgeschlossen werden, können nach den bisher für sie geltenden Rechtsvorschriften durchgeführt werden. 2. Ergibt sich aus den Verfahrensakten eines Bebauungsplans, insbesondere den Sitzungsprotokollen des Gemeinderates, ein offensichtlicher Abwägungsausfall hinsichtlich bestimmter Belange, so ist die Behauptung, eine ordnungsgemäße Abwägungsentscheidung durch den Gemeinderat habe dennoch stattgefunden, eines Zeugenbeweises durch Vernehmung der Mitglieder des Gemeinderates grundsätzlich nicht zugänglich. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 3 S 2282/06 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Beweislast, Zustellung, öffentliche Urkunde, Zustellvermerk |
| Stichwort: | Öffentliche Urkunde |
| Leitsatz: | Der Zustellvermerk auf einem Versäumnisurteil ist eine öffentliche Urkunde. Ist der Akteninhalt nach Aktenordnung wegen Zeitablauf vernichtet, obliegt dem Einspruchführer, die Einhaltung der Einspruchsfrist und die Fehlerhaftigkeit des Zustellvermerks zu beweisen. Hierzu ist der Vollbeweis erforderlich. |
| Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 2 Sa 1489/05 | |
| Rechtsgebiete: | FlurbG |
| Schlagworte: | Flurbereinigung, Flurbereinigungsplan, Planwunsch, Aussiedlungswunsch, Abwägungsgebot, betriebswirtschaftliche Belange, Planwunschtermin, Protokoll, Beweiskraft, öffentliche Urkunde, Abwägungsfehler, Abwägung |
| Stichwort: | Öffentliche Urkunde |
| Leitsatz: | 1. Die gerichtlich voll überprüfbare Erfüllung des Gebots wertgleicher Abfindung belässt der Flurbereinigungsbehörde einen Gestaltungsspielraum, der nach Maßgabe des in § 44 Abs. 2 FlurbG normierten Abwägungsgebotes durch eine echte, gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbare Planungsentscheidung auszufüllen ist. 2. Der Kreis der insoweit abwägungserheblichen Belange ist auf die in § 44 Abs. 2 FlurbG genannten, betriebswirtschaftlichen Verhältnisse beschränkt. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 9 C 10979/04.OVG | |
| Rechtsgebiete: | PartG-DDR, EGBGB, ZPO |
| Schlagworte: | DDR, Parteien, verbundene juristische Personen, Treuhandvertrag, Vertragsrecht der DDR, Revisibilität, öffentliche Urkunde, Gegenbeweis |
| Stichwort: | Öffentliche Urkunde |
| Leitsatz: | 1. Das Tatbestandsmerkmal des § 20 b Abs. 2 PartG-DDR "verbundene juristische Person" ist erfüllt, wenn die Geschäftsanteile an einer GmbH treuhänderisch zugunsten der SED oder einer der SED gehörenden Gesellschaft gehalten wurden. 2. Das Vertragsrecht der DDR gehört nach Maßgabe des Art. 232 § 1 EGBGB grundsätzlich zu dem vor dem Bundesverwaltungsgericht revisiblen Recht; dazu können auch Vorschriften über die notarielle Beurkundung von Willenserklärungen gehören. 3. § 415 Abs. 2 ZPO hindert das Tatsachengericht nicht, gemäß § 86 Abs. 1 VwGO die ihm geboten erscheinenden Aufklärungsmaßnahmen auch bezüglich der Umstände zu treffen, die sich auf den beurkundeten Vorgang beziehen. |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 6 B 6.04 | |
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