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Öffentliche Toilettenanlage als gewillkürtes Betriebsvermögen eines Marktbetriebs

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, I R 52/06 vom 07.11.2007

Rechtsgebiete:KStG
Schlagworte:Öffentliche Toilettenanlage als gewillkürtes Betriebsvermögen eines Marktbetriebs - Daseinsvorsorge als hoheitliche Tätigkeit
Stichwort:Öffentliche Toilettenanlage als gewillkürtes Betriebsvermögen eines Marktbetriebs
Leitsatz:Eine öffentliche Toilettenanlage kann einem von einer Stadt als Betrieb gewerblicher Art unterhaltenen Marktbetrieb nicht als gewillkürtes Betriebsvermögen zugeordnet werden. Die hiermit zusammenhängenden Aufwendungen können bei der Gewinnermittlung des Marktbetriebs nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden.
Volltext: BFH - Urteil, I R 52/06




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