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JuraForum.deUrteileSchlagwörterOöffentliche Fürsorge 

öffentliche Fürsorge

Entscheidungen der Gerichte

THUERINGER-OVG – Urteil, 3 KO 237/05 vom 06.04.2006

1. Als Gebietskörperschaft, der Aufgaben der Jugendhilfe als örtlicher Träger übertragen sind, kann der Landkreis nicht zugleich freier gemeinnütziger Träger sein; dies gilt unabhängig von der privatrechtlichen Handlungsform, in der er sich betätigt (hier gGmbH).

2. Die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII entfaltet eine Bindung in der Form der Tatbestandswirkung nur für den Bereich des SGB VIII.

3. Die bundesrechtlichen Regelungen in §§ 69 ff. SGB VIII zur Trägerstruktur der Jugendhilfe und zur Behördenorganisation bilden einen abschließenden Gestaltungsrahmen, sofern der Landesgesetzgeber auf eine Übertragung von Aufgaben i. S. d. § 69 Abs. 2 SGB VIII verzichtet hat.

Durch § 22 Abs. 2 ThürKitaG wird den Gemeinden nur die Wahrnehmung, Kindergartenplätze in der erforderlichen Anzahl bereitzustellen, auferlegt; eine über eine solche Wahrnehmungs-Zuständigkeit hinausgehende Aufgabenverlagerung liegt darin nicht.

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 9 S 2805/03 vom 30.12.2003

1. Aus Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Europäischen Rates kann ein im Bundesgebiet wohnhafter Flüchtling keinen Anspruch auf Gleichbehandlung ableiten, wenn seine Situation lediglich Bezüge zu einem Drittland und dem Mitgliedstaat aufweist, in dem er wohnt.

2. Beim baden-württembergischen Landeserziehungsgeld handelt es sich um keine Leistung der öffentlichen Fürsorge im Sinne von Art. 24 der Genfer Konvention; ein Anspruch hierauf ergibt sich auch nicht aus Art. 25 der Genfer Konvention.

BVERWG – Urteil, BVerwG 1 C 16.98 vom 22.06.1999

Leitsätze:

1. Wer Arbeitslosenhilfe bezieht, ist nicht im Sinne von § 8 Abs. 1 Nr. 4 RuStAG imstande, sich und seine Angehörigen zu ernähren.

2. Die Regelung des § 13 RuStAG, derzufolge ehemalige Deutsche und ihre Abkömmlinge, die sich nicht im Inland niedergelassen haben, ohne Erfüllung der Voraussetzungen des § 8 Abs. 1 Nr. 3 und 4 RuStAG eingebürgert werden können, ist nicht entsprechend auf Einbürgerungsbewerber anwendbar, die ihren dauernden Aufenthalt in Deutschland haben.

Urteil des 1. Senats vom 22. Juni 1999 - BVerwG 1 C 16.98 -

I. VG Hamburg vom 11.12.1996 - Az.: 7 VG 39/95 -
II. OVG Hamburg vom 23.02.1998 - Az.: OVG Bf III 13/97 -

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