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Öffentliche Bestellung

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NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 7 LA 79/08 vom 31.07.2009

Rechtsgebiete:GewO
Schlagworte:Aufklärungsrüge, Beurteilungsspielraum, Divergenz, Qualifikation, Öffentliche Bestellung, Sachverständige, Sachverständiger, Sachkunde, Sachkundenachweis, Sachaufklärung, Verfahrensfehler
Stichwort:Öffentliche Bestellung
Leitsatz:Für den Nachweis "besonderer Sachkunde" i.S.v. § 36 Abs. 1 GewO als Voraussetzung für die öffentliche Bestellung als Sachverständiger ist erforderlich, aber auch ausreichend, dass der Bewerber erheblich über dem Durchschnitt liegende Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt (wie BVerwG, Urt. v. 26.6.1990 - 1 C 10.88 -, NVwZ 1991, 268, 269). Ein Nachweis herausragender Fähigkeiten" ist in der Regel nicht gefordert.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 7 LA 79/08




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