JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > à > öffentliche Bekanntmachung
| Rechtsgebiete: | GG, VwGO, BauGB, GemO |
| Schlagworte: | Baurecht, Prozessrecht, Verwaltungsprozessrecht, Bebauungsplan, Normenkontrolle, Präklusion, prozessuale Präklusion, Ratsmitglieder, Ausschlussgründe, Ausschluss von Ratsmitgliedern, Öffentlichkeitsbeteiligung, Offenlage des Planentwurfs, Auslegung, Auslegung des Planentwurfs, öffentliche Bekanntmachung, individuelle Benachrichtigung, Abwägungsgebot, Gleichheitssatz, Gleichbehandlung, Gebot der Gleichbehandlung |
| Stichwort: | öffentliche Bekanntmachung |
| Leitsatz: | Bei der Aufstellung eines Bebauungsplans verlangt auch das Eigentumsgrundrecht nicht die individuelle Benachrichtigung eines nicht in der Gemeinde wohnhaften Grundstückseigentümers. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 C 11319/08.OVG | |
| Rechtsgebiete: | BauGB, BauNVO |
| Schlagworte: | Bebauungsplan, Planänderung, erneute Auslegung, öffentliche Bekanntmachung, Bauvorbescheid, Lebensmittelmarkt, Zentrenkonzept, Gewerbeflächenkonzept, Sortimentsbeschränkung, Bestimmtheit, Abwägung |
| Stichwort: | öffentliche Bekanntmachung |
| Leitsatz: | 1. Wird im Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans nach erfolgter förmlicher Öffentlichkeitsbeteiligung ein Teil des Plangebiets abgetrennt, bedarf es der erneuten Beteiligung hinsichtlich des ansonsten unverändert bleibenden Entwurfs des Restplans, wenn eine Änderung des Planentwurfs für das abgetrennte Teilgebiet absehbar ist und deshalb - wegen des möglicherweise veränderten Gewichts der abzuwägenden Belange - neue Anregungen hinsichtlich des Restplans veranlasst sein können. 2. Neue Anregungen kommen in Betracht, wenn in dem abgetrennten Gebietsteil eine dem Zentrenkonzept der Gemeinde möglicherweise widersprechende innenstadtrelevante Einzelhandelsnutzung zugelassen, im verbleibenden Plangebiet aber ausgeschlossen bleiben soll. 3. In der öffentlichen Bekanntmachung der Auslegung des Planentwurfs muss der Dienstraum bezeichnet werden, in dem die Planunterlagen zur Einsicht bereit liegen. 4. Ein das Zentrenkonzept bzw. Gewerbeflächenkonzept einer Gemeinde umsetzender Bebauungsplan ist nicht schon dann abwägungsfehlerhaft, wenn die Gemeinde zuvor von diesem Konzept in Einzelfällen abgewichen ist. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 5 S 2103/06 | |
| Rechtsgebiete: | FlurbG, VwGO |
| Schlagworte: | Flurbereinigungsbeschluss, Widerspruch, Widerspruchsfrist, Bekanntmachung, öffentliche Bekanntmachung, Auslegung, Verschulden, Nachsicht, Nachsichtgewährung, Rechtsstaatsprinzip, effektiver Rechtsschutz, Verfristung |
| Stichwort: | öffentliche Bekanntmachung |
| Leitsatz: | Die Bestimmungen über die öffentliche Bekanntmachung von Flurbereinigungsbeschlüssen in § 6 FlurbG genügen auch im Hinblick auf den Lauf der Widerspruchsfrist rechtsstaatlichen Anforderungen. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 9 C 10441/06.OVG | |
| Rechtsgebiete: | BauGB, GemO, DVO GemO |
| Schlagworte: | Satzung, Amtsblatt, gemeinsames, öffentliche Bekanntmachung, gebietsbezogener Artzuschlag, grundstücksbezogener Artzuschlag, Bebauungszusammenhang, planmäßiger Ausbau, historische Ortsstraße, unselbständiges Anhängsel einer historischen Ortsstraße, endgültige Herstellung |
| Stichwort: | öffentliche Bekanntmachung |
| Leitsatz: | 1. § 4 Abs. 3 GemO und § 1 DVO GemO hindern selbständige Gemeinden nicht daran, Bekanntmachungen in einem gemeinsam herausgegebenen Bekanntmachungsorgan zu veröffentlichen. 2. Die aus § 131 Abs. 3 BauGB folgende Verpflichtung, alle Grundstücke mit einem gebietsbezogenen Artzuschlag zu belegen, besteht für unbeplante Gebiete nur insoweit, als diese ihrer Struktur nach beplanten Gewerbe- und Industriegebieten vergleichbar sind (st.Rspr., vgl. etwa BVerwGE 106, 147; ferner Senatsurteil vom 12.6.1997 - 2 S 902/97 -). 3. Eine rechtliche Verpflichtung zur Anordnung eines grundstücksbezogenen Artzuschlags besteht nicht (wie oben 2). 4. Zu den Voraussetzungen einer vorhandenen Erschließungsanlage im Sinne des § 180 Abs. 2 BBauG/§ 242 Abs. 1 BauGB im württembergischen Landesteil und eines unselbständigen Bestandteils einer historischen Ortsstraße. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 2 S 191/03 | |
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