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Öffentliche Bekanntgabe

Entscheidungen der Gerichte




VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 5 S 3047/08 vom 02.03.2009

Rechtsgebiete:GG, LVwVfG, StVO, VwGO
Schlagworte:Allgemeinverfügung, Anfechtungsfrist, effektiver Rechtsschutz, Einzelbekanntgabe, öffentliche Bekanntgabe, Radwegbenutzungspflicht, Verkehrsschild, Verkehrszeichen, Widerspruchsfrist
Stichwort:Öffentliche Bekanntgabe
Leitsatz:Die (regelmäßig einjährige) Frist für die Anfechtung eines Verkehrszeichens beginnt für alle Verkehrsteilnehmer unabhängig von ihrer konkreten Betroffenheit bereits mit dessen ordnungsgemäßer Aufstellung als einer besonderen Form der öffentlichen Bekanntgabe.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 5 S 3047/08



SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 4 B 196/08 vom 14.07.2008

Rechtsgebiete:SächsGemO
Schlagworte:assatorisches Bürgerbegehren, Gemeinderatsbeschluss, vereinfachtes Verfahren, öffentliche Bekanntgabe
Stichwort:Öffentliche Bekanntgabe
Leitsatz:1. Ein Bürgerbegehren, das sich gegen einen Beschluss des Gemeinderats richtet (kassatorisches Bürgerbegehren), muss nach sächsischem Landesrecht (§ 25 Abs. 2 Satz 3 SächsGemO) innerhalb von zwei Monaten nach der in öffentlicher Sitzung des Gemeinderats bekannt gegebenen Beschlussfassung eingereicht werden.

2. Für den Beginn der gesetzlichen Ausschlussfrist nach § 25 Abs. 2 Satz 3 SächsGemO ist eine öffentliche Bekanntmachung nach der Kommunalbekanntmachungsverordnung nicht erforderlich.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 4 B 196/08

EUGH – Urteil, C-324/98 vom 07.12.2000

Rechtsgebiete:Richtlinie 93/38/EWG
Schlagworte:Rechtsangleichung - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor - Richtlinie 93/38 - Anwendungsbereich - Entgeltlicher schriftlicher Vertrag, durch den ein öffentlicher Auftraggeber ein privates Unternehmen öffentliche Telekommunikationsdienste anbieten lässt - Einbeziehung - Verwertungsrecht als Gegenleistung - Ausschluss - Pflichten der Auftraggeber (Richtlinie 93/38 des Rates)
Stichwort:Öffentliche Bekanntgabe
Leitsatz:Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Ein entgeltlicher schriftlicher Vertrag, mit dem ein Unternehmen, das durch die Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats spezifisch mit dem Betrieb eines Telekommunikationsdienstes betraut ist und dessen sämtliche Anteile von der öffentlichen Hand in diesem Mitgliedstaat gehalten werden, die Herstellung gedruckter und elektronisch nutzbarer Teilnehmerverzeichnisse (Telefonbücher) und ihre Herausgabe zur allgemeinen Verbreitung einem privaten Unternehmen überträgt, wird von der Richtlinie 93/38 zur Koordinierung der Auftragsvergabe durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor erfasst.

Obwohl ein solcher Vertrag von der Richtlinie 93/38 erfasst wird, ist er jedoch beim derzeitigen Stand des Gemeinschaftsrechts vom Anwendungsbereich dieser Richtlinie insbesondere deshalb ausgenommen, weil die Gegenleistung, die das erstgenannte Unternehmen dem zweitgenannten erbringt, darin besteht, dass letzteres als Vergütung das Recht zur Verwertung seiner eigenen Leistung erhält.

Auch wenn solche Verträge beim derzeitigen Stand des Gemeinschaftsrechts vom Anwendungsbereich der Richtlinie 93/38 ausgenommen sind, haben die Auftraggeber, die sie schließen, doch die Grundregeln des Vertrages im Allgemeinen und das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit im Besonderen zu beachten, das insbesondere eine Verpflichtung zur Transparenz einschließt, die es dem Auftraggeber ermöglicht, festzustellen, ob dieses Verbot beachtet worden ist.

Kraft dieser Verpflichtung zur Transparenz muss der Auftraggeber zugunsten potenzieller Bieter einen angemessenen Grad von Öffentlichkeit sicherstellen, der den Dienstleistungsmarkt dem Wettbewerb öffnet und die Nachprüfung ermöglicht, ob die Vergabeverfahren unparteiisch durchgeführt wurden.

Es ist Sache des nationalen Gerichts, darüber zu befinden, ob dieser Verpflichtung im Ausgangsverfahren genügt wurde, und das zu diesem Zweck vorgelegte Beweismaterial zu würdigen.

(vgl. Randnrn. 58, 60-63, Tenor 1-4)
Volltext: EUGH - Urteil, C-324/98

EUGH – Urteil, C-356/99 vom 09.11.2000

Rechtsgebiete:EG
Schlagworte:ffentliche Aufträge der Europäischen Gemeinschaften - Schiedsklausel, die die Zuständigkeit des Gerichtshofes begründet - Einseitige Auflösung wegen Nichterfuellung des Vertrages - Aufforderung zur Rückzahlung der Vorschüsse zuzüglich Verzugszinsen - Wirtschaftliche Schwierigkeiten des beklagten Unternehmens - Keine Auswirkung (Artikel 238 EG)
Stichwort:Öffentliche Bekanntgabe
Volltext: EUGH - Urteil, C-356/99


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