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Öffentliche Auslegung des Plans

Entscheidungen der Gerichte

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 8 S 1674/03 vom 26.01.2005

Zu den "fremden" Belangen, deren fehlerhafte Einstellung in die Abwägung ein von der enteignenden Vorwirkung eines Planfeststellungsbeschlusses betroffener Kläger geltend machen kann, gehören zwar grundsätzlich auch private Belange anderer (Enteignungs-)Betroffener. Dieser Grundsatz gilt allerdings dann nicht, wenn der betroffene private Dritte selbst keinen zulässigen Rechtsbehelf gegen den Planfeststellungsbeschluss eingelegt hat und dieser ihm gegenüber deshalb bestandskräftig geworden ist.

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