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| Rechtsgebiete: | LSA-GO |
| Schlagworte: | Alternativbekanntmachung, Alternativregelung, Amtsblatt, Bekanntmachung, Bekanntmachungsregelung, Freigabe, Gemeindestraße, Nutzung, Öffentlichkeit, Straße, Straße, öffentliche, Tageszeitung, Verkehr, Veröffentlichung, Vorabinformation, Widmung, Widmungsfiktion |
| Stichwort: | öffentliche |
| Leitsatz: | 1. Das Straßengesetz des Landes Sachsen-Anhalt enthält weder ausdrücklich noch stillschweigend eine Widmungsfiktion, die zur Folge hat, dass alle der Öffentlichkeit zugänglichen Verkehrsanlagen als gewidmet gelten. 2. Bei der Bekanntmachungsvorschrift in einer Hauptsatzung, wonach die gesetzlich erforderlichen Bekanntmachungen, insbesondere von Satzungen, Abgabenordnungen und Verordnungen sowie deren Änderungen, soweit nicht anders vorgeschrieben, in einem Amtsblatt erfolgen und in Eilfällen vorab in der Lokalausgabe einer Tageszeitung, handelt es sich nicht um eine unzulässige Alternativregelung. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 4 L 459/08 | |
| Rechtsgebiete: | AufenthG |
| Schlagworte: | Aussetzung der Abschiebung, Ausweisungsgrund, Ausweisung, Sperrwirkung, Zustellung, öffentliche |
| Stichwort: | öffentliche |
| Leitsatz: | 1. Der Aussetzung der Abschiebung (Duldung) kommt nicht die Funktion eines vorbereitenden oder ersatzweise gewährten Aufenthaltsrechts zu. Hat ein Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels ein Bleiberecht in Form einer Fiktion nicht ausgelöst und ist demzufolge ein nach Antragsablehnung gestellter Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO unzulässig, scheidet aus gesetzessystematischen Gründen die Erteilung einer Duldung für die Dauer des Erteilungsverfahrens grundsätzlich aus. 2. Zu den Voraussetzungen für die öffentlichen Zustellung eines Verwaltungsakts und zur Heilung eines Zustellungsmangels durch Einsichtnahme in die Verwaltungsvorgänge. 3. Die Rechtmäßigkeit einer Ausweisung ist, auch wenn sie nicht direkt Verfahrensgegenstand ist, aus rechtsstaatlichen Gründen inzident als Vorfrage zu prüfen, wenn unter alleiniger Berufung auf eine wirksam verfügte Ausweisung die Erteilung eines Aufenthaltstitels abgelehnt wird und so die Ausweisung mittelbar vollzogen würde. 4. § 10 Abs. 3 Satz 3 AufenthG setzt einen strikten, sich unmittelbar aus dem Gesetz ergebenden Rechtsanspruch voraus; ein Anspruch aufgrund einer Ermessensvorschrift genügt auch dann nicht, wenn das Ermessen im Einzelfall "auf Null" reduziert ist. 5. Zum Vorliegen eines Ausweisungsgrunds nach § 55 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG. 6. Ausweisungsgründe - zumal in der Form eines Erlaubnisversagungsgrundes - dürfen in Anwendung des Grundsatzes des Vertrauensschutzes einem Ausländer nur dann und solange entgegengehalten werden, als sie noch "aktuell" und nicht "verbraucht" sind bzw. die Ausländerbehörde auf ihre Geltendmachung nicht ausdrücklich oder konkludent "verzichtet" hat. 7. Soweit es um die Erlaubnis künftigen Aufenthalts geht, ist nicht die Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Vergangenheit von Bedeutung, sondern nur eine solche in Gegenwart und Zukunft. Eine Gefährdungsprognose ist grundsätzlich bei jedem Ausweisungstatbestand anzustellen, und zwar bei der Frage, ob eine von der Regel des § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG abweichende Atypik besteht (hier verneint). 8. Zur rechtlichen Unmöglichkeit der Ausreise im Sinne von § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG mit Blick auf Art. 8 EMRK. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 M 86/09 | |
| Rechtsgebiete: | FlurbG |
| Schlagworte: | Dringlichkeit, Zuschüsse, öffentliche, vorläufige Anordnung (Flurbereinigung) |
| Stichwort: | öffentliche |
| Leitsatz: | Die für die vorläufige Anordnung im Flurbereinigungsverfahren erforderliche Dringlichkeit kann sich auch daraus ergeben, dass im Falle einer späteren Umsetzung des Unternehmens öffentliche Zuschüsse verfallen. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 15 MF 6/09 | |
| Rechtsgebiete: | BauGB, NBauO |
| Schlagworte: | Abwägung, Feiertag, Fußweg, Grünfläche, öffentliche, Monatsfrist, Planentwurf, Auslegung |
| Stichwort: | öffentliche |
| Leitsatz: | 1. Das Interesse, zum Schutz seiner Privatsphäre von der Anlegung eines Fußweges an der Grundstücksgrenze verschont zu bleiben, ist grundsätzlich gering zu bewerten. 2. Es ist grundsätzlich unschädlich, wenn in dem Monat, in dem der Planentwurf öffentlich ausgelegt wird, ein oder mehrere Feiertage fallen. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 1 MN 229/08 | |
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