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öffentlich-rechtliches Schuldverhältnis

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VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 8 S 455/02 vom 16.08.2002

Rechtsgebiete:BGB, PolG, LVwG
Schlagworte:öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch, öffentlich-rechtliches Schuldverhältnis, positive Vertragsverletzung, Schadensersatz, Pflichtverletzung, Subsidiarität
Stichwort:öffentlich-rechtliches Schuldverhältnis
Leitsatz:1. Der allgemeine öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch ist gegenüber anderen zur Erstattung oder zum Ersatz von Aufwendungen verpflichtenden Vorschriften subsidiär und tritt daher auch dann hinter diesen Vorschriften zurück, wenn deren tatbestandliche Voraussetzungen nicht gegeben sind.

2. Dagegen wird der dem Träger einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung nach den Regeln der positiven Vertragsverletzung gegen den Benutzer zustehende Schadensersatzanspruch wegen einer schuldhaften Verletzung der sich aus dem Benutzungsverhältnis ergebenden Pflichten durch andere Anspruchsgrundlagen nicht ausgeschlossen.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 8 S 455/02




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