JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > à > öffentlich-rechtliches
| Rechtsgebiete: | GG, WoGG, EGBGB, BGB, SGB X |
| Schlagworte: | Abrechnungsfehler im öffentlich-rechtlichen Abrechnungsverhältnis, Abrechnungsverhältnis, öffentlich-rechtliches, Auftragsverwaltung, Entreicherung, Erstattungsanspruch, öffentlich-rechtlicher, fehlerhaftes Verwaltungshandeln, Haftung für, Finanzausgleich, Haftung für ordnungsgemäße Verwaltung, Haftungskern, verfassungsunmittelbarer, Schadenslastverteilung, Treu und Glauben, Grundsatz von, Verjährung, Verwaltung, Haftung für ordnungsgemäße, Wohngeld |
| Stichwort: | öffentlich-rechtliches |
| Leitsatz: | Der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch, der einem Land gegen eine Kommune aus der fehlerhaften Abrechnung von Wohngeld zusteht, ist keine "Haftung" für eine ordnungsgemäße Verwaltung im Sinne des Art. 104a Abs. 5 Satz 1 GG (Abgrenzung zu BVerwG, Urteil vom 30. November 1995 BVerwG 7 C 56.93 BVerwGE 100, 56). |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 25.07 | |
| Rechtsgebiete: | BeamtVG, GG, NGO, VwVfG |
| Schlagworte: | Ausbildung, vorgeschriebene, Ausbildungsverhältnis, öffentlich-rechtliches, Beamtenverhältnis, ununterbrochenes, Dienstzeit, ruhegehaltfähige, Fachkenntnisse, förderliche, Juristenausbildung, einstufige, Vorabentscheidung, Wahlbeamter |
| Stichwort: | öffentlich-rechtliches |
| Leitsatz: | 1. Die Vorabentscheidung über die Feststellung ruhegehaltfähiger Dienstzeiten gemäß § 49 Abs. 2 BeamtVG wird gegenstandslos und erledigt sich nach § 43 Abs. 2 VwVfG "auf andere Weise", wenn ein Zeitbeamtenverhältnis als Stadtrat in Niedersachsen beendet worden ist und der Beamte ohne Unterbrechung in ein neues Zeitbeamtenverhältnis als Bürgermeister berufen wird. Dem steht § 66 Abs. 4 BeamtVG nicht entgegen. 2. Das im Rahmen der einstufigen Juristenausbildung in Niedersachsen eingegangene öffentlich-rechtliche Ausbildungsverhältnis rechtfertigt keine versorgungsrechtliche Gleichbehandlung mit den als Beamte auf Widerruf eingestellten Referendaren der zweistufigen Juristenausbildung. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 5 LB 32/07 | |
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