JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > à > öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch
| Rechtsgebiete: | BNV, ThürBG, ThürNVO, ThürVwVfG |
| Schlagworte: | öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch, Rechtsgrund, Verwaltungsakt, nebentätigkeitsrechtliche Entgeltverpflichtung, Nichtigkeit, Festsetzungsbescheid, Grundsatz von Treu und Glaube, Leistung unter Vorbehalt |
| Stichwort: | öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch |
| Leitsatz: | Die Pflicht eines Beamten zur Zahlung eines Entgeltes für die Inanspruchnahme von Einrichtungen, Personal und Material des Dienstherrn im Rahmen der Ausübung von Nebentätigkeiten setzt den Erlass eines Festsetzungsbescheides voraus. |
| Volltext: THUERINGER-OVG - Urteil, 2 KO 253/05 | |
| Rechtsgebiete: | VermG, VwGO, LAG |
| Schlagworte: | Kontoguthaben, Kontoguthaben als Surrogat, Lastenausgleich für Kontoguthaben, gesetzlicher Übergang eines Kontoguthabens wegen Lastenausgleichszahlung, Anspruchsübergang, Auszahlung von Kontoguthaben nach -, Auszahlung von Kontoguthaben an den Nichtberechtigten, Zahlungsanspruch des Entschädigungsfonds, lastenausgleichsrechtlicher Rückforderungsanspruch, öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch, staatliche Verwaltung, Aufhebung der - |
| Stichwort: | öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch |
| Leitsatz: | § 11 Abs. 6 Satz 2 VermG ist entsprechend anzuwenden, wenn ein Kontoguthaben nach dem 1. Dezember 1994 an den insoweit nicht mehr berechtigten unmittelbar Geschädigten oder dessen Rechtsnachfolger ausgezahlt wird. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 21/07 | |
| Rechtsgebiete: | ThürRettG, SGB V, BGB |
| Schlagworte: | Sicherstellungsauftrag, Rettungsdienst, Notarzt, Vertragsarzt, Nichtvertragsarzt, Notfalldienst, Sachleistungsprinzip, ärztliche Leistung, Bereithaltepauschale, Nulleinsätze, Nulleinsatzpauschale, Bereitschaft, Vergütung, Rettungsdienstträger, Krankenkasse, Kassenärztliche Vereinigung, KV, Budgetvereinbarung, Landkreis, Rückabwicklung, öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch, "Abwälzungsanspruch", GoA |
| Stichwort: | öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch |
| Leitsatz: | 1. Ein öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch wegen einer Geldleistung scheidet aus, wenn es bereits an der Durchsetzbarkeit der Leistungspflicht im sogenannten Valutaverhältnis (Leistungsverhältnis) fehlt. Leistet eine unzuständige öffentlich-rechtliche Körperschaft (hier Landkreis) an einen Dritten (hier niedergelassene Ärzte), kann sie von der anderen - vermeintlich zuständigen - Körperschaft (hier Kassenärztliche Vereinigung) im sog. Deckungsverhältnis keine Erstattung der Geldleistung verlangen, wenn der Dritte im - vermeintlichen -Leistungsverhältnis nicht gegen die andere Körperschaft vorgegangen ist. 2. Der Träger des Rettungsdienstes kann von der Kassenärztlichen Vereinigung in "vereinbarungsloser Zeit" keinen Aufwendungsersatz für die Vergütung der Nulleinsätze gegenüber den im Rettungsdienst eingesetzten Vertragsärzten nach den Vorschriften über die GoA (§ 683 BGB) verlangen. Ein solcher Anspruch steht im Widerspruch zu dem für diese Leistungen geltenden Vertragsmodell (vgl. §§ 72 Abs. 2, 82, 85 und 87 SGB V [a. F.] und dem diesem innewohnenden Prinzip der Verhandlungsparität. Es ist daher systemwidrig, wenn ein Träger des Rettungsdienstes unter Umgehung der von einem erheblichen Gestaltungsspielraum geprägten Budgetverantwortlichkeit der Kassen bzw. der KV und ohne selbst unmittelbar Vertragspartner im gestuften vertragsärztlichen Vergütungssystem zu sein, mit einzelnen Ärzten Honorare aushandelt, die nach Art und Höhe einer vertrags- bzw. satzungsrechtlichen Grundlage entbehren. |
| Volltext: THUERINGER-OVG - Urteil, 3 KO 1021/04 | |
| Rechtsgebiete: | BauGB, BGB, LVwVfG, VwGO, ZPO |
| Schlagworte: | Ausgleichsbetrag, Einigungsbeurkundung, Enteignung, Entwicklungssatzung, öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch, Geschäftsgrundlage, Wegfall |
| Stichwort: | öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch |
| Leitsatz: | 1. Wird eine Entwicklungssatzung durch das Normenkontrollgericht für nichtig erklärt, kann ein öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch hinsichtlich bereits gezahlter Ausgleichsbeträge entstehen. 2. Hat ein Eigentümer im Rahmen einer Einigungsbeurkundung im Sinne von § 110 Abs. 2 Satz 1 BauGB die Pflicht zur Zahlung von Ausgleichsbeträgen übernommen, so unterliegen solche zusätzlichen Regelungen nicht den Anforderungen, die für nach § 113 Abs. 2 BauGB notwendige Bestandteile der Einigungsbeurkundung gelten. 3. Durch die Nichtigerklärung einer Entwicklungssatzung kann die Geschäftsgrundlage für die in einer Einigungsbeurkundung übernommene Pflicht zur Zahlung von Ausgleichsbeträgen entfallen und die Gemeinde zur Erstattung geleisteter Zahlungen verpflichtet sein. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 3 S 918/06 | |
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