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öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger

Entscheidungen der Gerichte




SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 4 B 193/08 vom 27.06.2008

Rechtsgebiete:KrW-/AbfG
Schlagworte:gewerbliche Sammlung, Überlassungspflicht, Altpapier, öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger, Abfallgebühr
Stichwort:öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger
Leitsatz:1. Zu den öffentlichen Interessen i. S. v. § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 KrW-/AbfG, die einer gewerblichen Abfallsammlung entgegenstehen können, gehören nur solche Interessen, die auf die Verfolgung der Zielvorgaben und Zwecke des Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetzes gerichtet sind (wie VGH BW, Beschl. v. 11.2.2008 - 10 S 2422/07 -, juris).

2. Zur Zulässigkeit einer gewerblichen Altpapiersammlung.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 4 B 193/08



VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 10 S 2731/03 vom 28.08.2006

Rechtsgebiete:KrW-/AbfG, LAbfG, LVG, LKrO
Schlagworte:Abfallwirtschaftssatzung, Abfallrechtsbehörde, Öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger, Anschlusszwang Benutzungszwang, Befugnisnorm, Ermächtigungsgrundlage, Gesetzesvorbehalt, Zuständigkeit
Stichwort:öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger
Leitsatz:1. Der Vollzug des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes sowie der abfallrechtlichen Vorschriften des Landes und der Kommunen obliegt in Baden-Württemberg den Abfallrechtsbehörden. Dies gilt auch für den Erlass einer Verfügung zur Durchsetzung des durch kommunales Satzungsrecht angeordneten Anschluss- und Benutzungszwangs.

2. Der durch die Abfallwirtschaftssatzung eines Landkreises vorgeschriebene Anschluss- und Benutzungszwang kann nicht durch Verfügung des Landkreises als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger durchgesetzt werden. Das Landesrecht sieht insoweit weder die Zuständigkeit der Selbstverwaltungskörperschaft noch die notwendige Befugnisnorm vor. Behördliche Eingriffsmaßnahmen können nicht ohne gesetzliche Ermächtigungsgrundlage im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Benutzungsverhältnisses auf Grund der "Anstaltsgewalt" ergehen.

3. Bundesrechtlich ist der Landesgesetzgeber nicht daran gehindert, an Stelle der Abfallrechtsbehörden die kommunalen Entsorgungsträger zum Erlass von Verfügungen zur Durchsetzung des satzungsrechtlichen Anschluss- und Benutzungszwangs zu ermächtigen.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 10 S 2731/03

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 2 S 1998/02 vom 11.10.2004

Rechtsgebiete:LAbfG, KAG
Schlagworte:öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger, Satzungshoheit, Hausmüll, Benutzungsgebühr, Gebührenmaßstab, Haushaltsmaßstab, Abfallvermeidung, Anreizverpflichtung
Stichwort:öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger
Leitsatz:1. Die landesgesetzliche Verpflichtung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger gem. § 2 Abs. 1 S. 2 LAbfG, die Gebührentatbestände in ihren Abfallgebührensatzungen so auszugestalten, dass sich daraus nachhaltige Anreize zur Vermeidung und Verwertung sowie zur Abfalltrennung ergeben, ist mit höherrangigem Recht vereinbar (vgl. etwa BVerwG, KStZ 1995, 173). Diese Verpflichtung schränkt das Satzungs- und gegebenenfalls auch das Organisationsermessen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger ein.

2. Zu einer diesen Anforderungen nicht entsprechenden Bemessung der Abfallgebühren nach dem personengebundenen Haushaltsmaßstab.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 2 S 1998/02

HESSISCHER-VGH – Urteil, 6 UE 3127/01 vom 16.07.2003

Rechtsgebiete:BGB, EWGRL 94/62, GG, KrW-/AbfG, VerpackV
Schlagworte:Abfall, Abfallentsorgung, Fehlwürfe, Gelber Sack, Getrenntsammlungsgebot, Gewerbebetrieb, Grüner Punkt, Hersteller, Marktteilnehmer, Pilotprojekt, Produktverantwortung, Rechtswidriger hoheitlicher Eingriff, Restmüll, Systembetreiber, Trockenstabilatanlage, Unterlassungsanspruch, Verpackungsrichtlinie, Verpackungsrichtlinie 94/62/EG, Verpackungsverordnung, Vertreiber, Verursacherprinzip, Vorab-Feststellung, Wettbewerb, duales System, eingerichteter und ausgeübter, flächendeckend, gebrauchte Verkaufsverpackungen, gezielte Erfassung, öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger
Stichwort:öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger
Leitsatz:Die Verpackungsverordnung hat zur Stärkung der Produktverantwortung im Sinne des § 22 KrW-/AbfG die Aufgabe der Entsorgung gebrauchter Verkaufsverpackungen insgesamt und bundesweit aus dem Bereich der öffentlichen Abfallentsorgung herausgenommen und auf die beteiligte Privatwirtschaft übertragen.

Eine Beteiligung öffentlich-rechtlicher Körperschaften an der gezielten Entsorgung gebrauchter Verkaufsverpackungen beim Endverbraucher kommt allenfalls dann in Betracht, wenn es sich um die Beteiligung an einem aufgrund der Verpackungsverordnung behördlich festgestellten System handelt.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 6 UE 3127/01


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