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Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 25.07 vom 15.05.2008

Rechtsgebiete:GG, WoGG, EGBGB, BGB, SGB X
Schlagworte:Abrechnungsfehler im öffentlich-rechtlichen Abrechnungsverhältnis, Abrechnungsverhältnis, öffentlich-rechtliches, Auftragsverwaltung, Entreicherung, Erstattungsanspruch, öffentlich-rechtlicher, fehlerhaftes Verwaltungshandeln, Haftung für, Finanzausgleich, Haftung für ordnungsgemäße Verwaltung, Haftungskern, verfassungsunmittelbarer, Schadenslastverteilung, Treu und Glauben, Grundsatz von, Verjährung, Verwaltung, Haftung für ordnungsgemäße, Wohngeld
Stichwort:öffentlich-rechtlicher
Leitsatz:Der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch, der einem Land gegen eine Kommune aus der fehlerhaften Abrechnung von Wohngeld zusteht, ist keine "Haftung" für eine ordnungsgemäße Verwaltung im Sinne des Art. 104a Abs. 5 Satz 1 GG (Abgrenzung zu BVerwG, Urteil vom 30. November 1995 BVerwG 7 C 56.93 BVerwGE 100, 56).
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 25.07



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 5 LA 105/07 vom 24.01.2008

Rechtsgebiete:BGB, NBG
Schlagworte:Dienstposten, höherwertiger, Erstattungsanspruch, öffentlich-rechtlicher, Fürsorgepflicht, Schadensersatz
Stichwort:öffentlich-rechtlicher
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 5 LA 105/07

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 13 LB 517/04 vom 21.11.2007

Rechtsgebiete:NWG, WHG, WVG
Schlagworte:Beseitigungsanspruch, öffentlich-rechtlicher, Bodenentwässerung, Folgenbeseitigungsanspruch, Gewässerbenutzung, Grundwasser, Grundwasserableitung, Grundwasserabsenkung, Grundwasserstand, Wasser- und Bodenverband, Wasser, stauendes, Wohnbebauung
Stichwort:öffentlich-rechtlicher
Leitsatz:Ein Wasser- und Bodenverband, der nach § 136 Abs. 1 Nr. 2 NWG erlaubnis- bzw. bewilligungsfreie gewöhnliche Bodenentwässerung landwirtschaftlich genutzter Grundstücke betreibt, ist nicht verpflichtet und ohne eine entsprechende wasserrechtliche Erlaubnis oder Bewilligung auch nicht berechtigt, bei einer späteren Umnutzung ehemals landwirtschaftlich genutzter Flächen Grundstücke mit Wohnbebauung weiterhin zu entwässern. Dies gilt auch dann, wenn der Grundstückseigentümer infolge der bisherigen Wahrnehmung der Entwässerung durch den Verband bei der Bebauung zunächst eine für ihn günstige Grundwassersituation vorgefunden hat.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 13 LB 517/04

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 11 LC 333/03 vom 25.03.2004

Rechtsgebiete:BGB, NGO, NKAG, VwGO, VwVfG, ZPO
Schlagworte:Aufrechnung, Benutzungsgebühren, Bereicherung, Einrichtung, öffentliche, Erstattungsanspruch, öffentlich-rechtlicher, Nutzungsentschädigung, Obdachlos, Obdachlosenunterkunft, Satzungsvorbehalt, Schriftform, Schuldverhältnis, verwaltungsrechtliches
Stichwort:öffentlich-rechtlicher
Leitsatz:1. Gemeindliche Obdachlosenunterkünfte sind öffentliche Einrichtungen iSd §§ 22 Abs. 1, 2 Abs. 1 Satz 2 NGO und § 5 Abs. 1 NKAG, auch wenn sie zu diesem Zweck lediglich angemietet sind.

2. Die - einseitig hoheitliche - Festsetzung eines Nutzungsentgelts für die Unterbringung von Obdachlosen bedarf gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 NKAG als Rechtsgrundlage einer entsprechenden Satzung. Fehlt es hieran, kann die Gemeinde einen Kostenersatzanspruch weder aus einer analogen Anwendung der §§ 812 ff. BGB oder aus den Grundsätzen einer öffentlich-rechtlichen Erstattung bzw. Geschäftsführung ohne Auftrag noch aus dem Gedanken eines verwaltungsrechtlichen Schuldverhältnisses herleiten.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 11 LC 333/03


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