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Öffentlich-rechtliche Unterbringungsmaßnahme: Alleinige Zuständigkeit der Ordnungsbehörde für die Auswahl der konkreten Unterbringungseinrichtung

Entscheidungen der Gerichte




OLG-ZWEIBRüCKEN – Beschluss, 3 W 35/03 vom 25.02.2003

Rechtsgebiete:Psych KG Rheinland-Pfalz, FGG
Schlagworte:Öffentlich-rechtliche Unterbringungsmaßnahme: Alleinige Zuständigkeit der Ordnungsbehörde für die Auswahl der konkreten Unterbringungseinrichtung
Stichwort:Öffentlich-rechtliche Unterbringungsmaßnahme: Alleinige Zuständigkeit der Ordnungsbehörde für die Auswahl der konkreten Unterbringungseinrichtung
Leitsatz:In den Fällen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung psychisch Kranker nach Landesrecht ist in der gerichtlichen Entscheidung nur über die Art der Unterbringungseinrichtung (etwa: psychiatrisches Krankenhaus) zu befinden. Die konkrete Anstalt oder Einrichtung hat demgegenüber die zuständige Behörde auszuwählen; eine gerichtliche Angabe dazu ist unbeachtlich.
Volltext: OLG-ZWEIBRüCKEN - Beschluss, 3 W 35/03




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