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öffentlich-rechtliche nachbarliche Abwehrrechte

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HESSISCHER-VGH – Urteil, 3 UE 450/97 vom 05.02.2001

Rechtsgebiete:BGB, HBO 1957, HBO 1977, HBO 1993
Schlagworte:Abstandsfläche, Übernahme der, öffentlich-rechtliche nachbarliche Abwehrrechte, Carport, Gebäudeabstand, Nachbarerklärung, Nachbargrundstück
Stichwort:öffentlich-rechtliche nachbarliche Abwehrrechte
Leitsatz:Mit einer Nachbarerklärung im Sinne des Bauordnungsrechts (vgl. § 68 Abs. 1 Satz 3 HBO 1957, § 95 Abs. 1 Satz 2 HBO 1977, § 69 Abs. 2 HBO 1993), mit der der Gebäudeabstand auf das Nachbargrundstück übernommen wird, verzichtet der Nachbar nicht nur selbst auf Abwehrrechte. Der Verzicht auf die Bebauung der Abstandsfläche vermittelt auch ein Abwehrrecht seines Nachbarn gegen die Bebauung dieser Abstandsfläche.

Einzelfall einer Übernahme des Gebäudeabstands auf das Nachbargrundstück durch Nachbarerklärung, die dem durch die Erklärung begünstigten Nachbarn seinerseits einen öffentlich-rechtlichen Abwehranspruch gegen die Errichtung eines Carports in der Abstandsfläche des Nachbargrundstücks vermittelt.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 3 UE 450/97




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