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BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 32.06 vom 26.06.2008

Rechtsgebiete:BeamtVG
Schlagworte:Beamtenversorgung, Ruhensberechnung, Emeritenbezüge, Doppelbelastung öffentlicher Mittel, Beschäftigung im öffentlichen Dienst, Verwendungseinkommen, Verband, öffentlich-rechtliche Korporationen, Beteiligung der öffentlichen Hand an "ihren" Verbänden, Beherrschung des Verbandes, rechtsfähige Zusammenschlüsse, erwerbswirtschaftliche Betätigung, Verein, finanzielle Ausstattung des Verbandes, Kompetenzverteilung im Verband, Beteiligung Privater, Drittmittel, Fremdfinanzierungsanteil, Mitgliedschaft im Verband, personelle und finanzielle Beteiligung der öffentlichen Hand, Treuhänder, Möglichkeit des Mittelaustauschs, Projektförderung
Stichwort:öffentlich-rechtliche Korporationen
Leitsatz:Verband im Sinne des § 53 Abs. 8 Satz 1 und 2 BeamtVG ist ein rechtsfähiger Zusammenschluss, der von öffentlich-rechtlichen Rechtsträgern beherrscht wird. Eine Beherrschung kann gegeben sein, wenn die Rechtsträger den Zusammenschluss umfassend finanzieren und ein
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 32.06




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