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öffentlich-rechtlich zur Auskunft verpflichtet ist

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BAYERISCHER-VGH – Urteil, 12 B 99.3020 vom 08.07.2004

Rechtsgebiete:GG, BSHG
Schlagworte:Sozialhilfe - öffentlich-rechtlich zur Auskunft verpflichtet ist, wer als Unterhaltsschuldner des Hilfeempfängers (abstrakt) in Betracht kommt (sog. Negativevidenz) - keine Verletzung des informationellen Selbstbestimmungsrechts, wenn ein Unterhaltsanspruch (dem Grunde und der Höhe nach) nicht bereits "evident" feststeht
Stichwort:öffentlich-rechtlich zur Auskunft verpflichtet ist
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 12 B 99.3020




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