JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > à > öffentlich-rechtlich
| Rechtsgebiete: | RGebStV, GG |
| Schlagworte: | Aufwand, Bereithalten, Bestimmtheit, Bestimmtheitsgebot, Computer, Eingriff, Empfang, Finanzierung, Flucht, Gebühr, Gebührenmoratorium, Gebührenpflicht, Gebührenrecht, Gesetzgebungskompetenz, Gerät, Gleichheit, Hörfunk, Information, Informationsfreiheit, Informationsquelle, Internet, Internetzugang, Konvergenz, milderes Mittel, Mittel, multifunktional, neuartig, Nutzung, öffentlich-rechtlich, öffentlich-rechtlicher Rundfunk, Personal Computer, PC, privat, Radio, Rechner, Rundfunk, Rundfunkempfang, Rundfunkempfangsgerät, Rundfunkfreiheit, Rundfunkgebühr, Rundfunkgebührenpflicht, Rundfunkgebührenrecht, Rundfunkgebührenstaatsvertrag, Rundfunkprogramm, Rundfunkteilnehmer, ungehindert, unentgeltlich, verfassungsrechtlich, Verfassungsrecht, verhältnismäßig, Verhältnismäßigkeit, Vollzugsdefizit, Zugang, zum Empfang bereithalten |
| Stichwort: | öffentlich-rechtlich |
| Leitsatz: | 1. Ein Rechner (Personal Computer - PC - ) mit Internetzugang ist ein Rundfunkempfangsgerät im Sinne des Rundfunkgebührenstaatsvertrages. 2. Ein Rechtsanwalt, der einen Rechner mit Internetzugang in seiner Kanzlei einsetzt, hält ein Rundfunkempfangsgerät jedenfalls dann zum Empfang bereit, wenn er kein anderes herkömmliches Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithält. 3. Die Rundfunkgebührenpflicht für das Bereithalten eines solchen Rechners zum Rundfunkempfang begegnet in ihrer gegenwärtigen Ausgestaltung keinen verfassungsrechtlichen Bedenken. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 7 A 10959/08.OVG | |
| Rechtsgebiete: | ThürKAG, ThürKO, AVBWasserV |
| Schlagworte: | Wasserbeitrag, Beanstandung, Verwaltungstätigkeit, Rechtsaufsicht, Kontrollbefugnis, Rückzahlung, Rechnung, privatrechtlich, Benutzungsverhältnis, öffentlich-rechtlich, Einrichtung, öffentliches Interesse, Umgehung, Bestimmtheit |
| Stichwort: | öffentlich-rechtlich |
| Leitsatz: | 1. Die Rechtsaufsichtsbehörde ist nach der Thüringer Rechtslage nicht gehindert, privatrechtliche Handlungen eines kommunalen Einrichtungsträgers zu überwachen und als rechtswidrig zu beanstanden, wenn dadurch öffentlich-rechtliche Verpflichtungen unterlaufen werden. 2. Die nachträgliche privatrechtliche Rechnungslegung für einen Grundstücksanschluss, der bereits Gegenstand einer Beitragserhebung nach § 7 ThürKAG war, bedeutet eine Umgehung der öffentlich-rechtlichen Rückzahlungsverpflichtung aus § 21a Abs. 3 ThürKAG 2005 mit privatrechtlichen Mitteln und rechtfertigt im öffentlichen Interesse ein Einschreiten der Rechtsaufsichtsbehörde nach § 120 Abs. 1 Satz 1 ThürKO. |
| Volltext: THUERINGER-OVG - Beschluss, 4 EO 534/06 | |
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