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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI)

Entscheidungen der Gerichte




HESSISCHER-VGH – Beschluss, 4 UZ 1048/07 vom 29.08.2008

Rechtsgebiete:BO-ÖbVI, HVG
Schlagworte:Katasterfortführung, Liegenschaftskataster, Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI), Übernahme, Vermessungsschrift
Stichwort:Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI)
Leitsatz:Die bis zum 31.12.2007 geltenden hessischen Vorschriften des Kataster- und Vermessungsrechts sahen einen Rechtsanspruch eines Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs auf Übernahme von ihm erstellter Vermessungsschriften in das Liegenschaftskataster nicht vor.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 4 UZ 1048/07




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