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öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 12 A 10918/03.OVG vom 23.10.2003

Rechtsgebiete:LGebG, LGVerm, BOÖbVI, LVwVfG
Schlagworte:Abgabenrecht, Abgabe, Beliehener, Berufsordnung, Gebühr, Gebührenrecht, Gebührenverzeichnis, Ingenieur, Kataster, Katasternachweis, Katasteramt, Kosten, Kostenbescheid, Kostenträger, Liegenschaftskataster, ÖbVI, Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, Organ, Organstellung, Pflichtenkreis, Prüfgebühr, Teilungsvermessung, Übernahmegebühr, Veranlasser, Veranlasserbegriff, Vermessung, Vermessungsingenieur, Vermessungsschrift, Vermessungswesen, Verursacher
Stichwort:öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Leitsatz:Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur ist bei Einreichung der Vermessungsschriften zur Prüfung und Übernahme in das Liegenschaftskataster nicht Veranlasser einer gebührenpflichtigen Amtshandlung. Er wird nur im öffentlichen Interesse und nicht in seinem eigenen, privaten Pflichtenkreis tätig (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung des Senats im Urteil vom 25.07.1996 - 12 A 13130/95.OVG - im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Veranlasserbegriff).
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 12 A 10918/03.OVG



VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 5 S 2147/02 vom 13.03.2003

Rechtsgebiete:LGebG, GebVerz, VermG, DVOVermG, ÖbV-Berufsordnung
Schlagworte:Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, Beliehener, Gebührenschuldner, Amtshandlung, Veranlasser, Pflichtenkreis, Interesse
Stichwort:öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Leitsatz:1. Die rechtliche Stellung des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs an sich schließt seine Gebührenpflicht nicht grundsätzlich aus.

2. Dass ein Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur die Fortführung des Liegenschaftskatasters in Erfüllung seiner Pflichten gegenüber dem Auftraggeber und auch aus § 9 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 ÖbV-Berufsordnung durch Vorlage der Vermessungsschriften an das Vermessungsamt herbeiführt, reicht für eine Zurechnung im Sinne einer gebührenrechtlichen Veranlassung nicht aus.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 5 S 2147/02

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG – Beschluss, 21 A 408/02 vom 27.08.2002

Rechtsgebiete:VwGO, LVwG SH, BerufsO-ÖbVI
Schlagworte:Vermessungsingenieur, Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, Berufspflicht, Haftpflichtversicherung, Versicherungspflicht, Aufsichtsmaßnahme, Warnungsgeld, Ermessen, Abschöpfung
Stichwort:öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Leitsatz:1) Für eine gewissenhafte und eigenverantwortliche Berufsausübung eines öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs ist zu fordern, dass dieser eine ausreichende Versicherung zur angemessen Abdeckung derjenigen Haftungsrisiken abschließt, die mit den aus der öffentlichen Bestellung resultierenden Aufgaben zusammenhängen.

2) Ein Verstoß gegen die Berufspflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung berechtigt zu aufsichtsrechtlichen Maßnahmen gegen den öffentlich bestellten Vermessungsingenieur.

3) Die Bemessung eines Warnungsgeldes hat nach pflichtgemäßem Ermessen zu erfolgen. Nach der geltenden Gesetzeslage in Schleswig-Holstein besteht kein Raum dafür, das Warnungsgeld dergestalt festzusetzen, dass damit der finanzielle Vorteil aus einer Versicherungsfehlzeit "abgeschöpft" wird.
Volltext: SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG - Beschluss, 21 A 408/02

BVERWG – Beschluss, BVerwG 4 BN 26.02 vom 21.06.2002

Rechtsgebiete:BauGB, Thüringer Umlegungsausschussverordnung
Schlagworte:Umlegungsverfahren, öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, Normenkontrolle, Antragsbefugnis.
Stichwort:öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Leitsatz:Die Regelung des § 46 Abs. 4 Satz 3 BauGB, nach der die Gemeinde öffentlich bestellte Vermessungsingenieure mit der Vorbereitung der im Umlegungsverfahren zu treffenden Entscheidungen beauftragen kann, vermittelt dem Vermessungsingenieur keinen subjektiv öffentlichen Rechtsanspruch.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 4 BN 26.02


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