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Obrigkeit

Entscheidungen der Gerichte

BSG – Urteil, B 13 R 23/08 R vom 05.05.2009

Das Heranziehen eines Verfolgten des Nationalsozialismus zu Zwangsarbeiten in unregelmäßigen Abständen erfüllt nicht die Voraussetzungen einer Verfolgungsersatzzeit wegen Freiheitsbeschränkung oder -entziehung.

BVERWG – Urteil, BVerwG 7 C 11.08 vom 05.02.2009

Vor Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung begründete vertragliche Kirchenbaulasten sind trotz des Wandels, den die Weimarer Reichsverfassung in ihren nach Art. 140 GG fortgeltenden Bestimmungen im Verhältnis von Kirche und Staat bewirkt hat, grundsätzlich weiter zu erfüllen.

BGH – Urteil, V ZR 106/07 vom 12.12.2008

a) Einem Wohngrundstück fehlt die zur ordnungsmäßigen Benutzung notwendige Verbindung mit einem öffentlichen Weg, wenn es nur zu Fuß oder mit dem Fahrrand über eine öffentliche Fläche erreicht werden kann; in diesem Fall kommt ein Anspruch des Grundstückseigentümers gegen seine Nachbarn auf Duldung der Benutzung ihrer Grundstücke zum Befahren mit Kraftfahrzeugen in Betracht, damit er mit diesen sein Grundstück erreichen kann.

b) Benutzt neben dem Berechtigten auch der duldungspflichtige Grundstückseigentümer die für einen Notweg in Anspruch genommene Fläche, tragen sie die Unterhaltungskosten anteilig.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 8 LA 62/06 vom 01.09.2006

Zu den Voraussetzungen, unter denen eine 1859 nach der Hannoverschen Jagdordnung erlassene Feststellung über die Zugehörigkeit einer gemeindlichen Exklave zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk noch heute fortwirkt.

BGH – Urteil, III ZR 9/03 vom 23.10.2003

a) Zur Amtspflichtwidrigkeit eines Haftbefehlsantrags, wenn die Staatsanwaltschaft dem zuständigen Richter nicht alle für die Beurteilung des Tatverdachts des Beschuldigten erheblichen Beweisergebnisse vorlegt.

b) Eine auf Antrag der Polizei vom Amtsgericht getroffene Anordnung über den Einsatz verdeckter technischer Mittel zur Datenerhebung in oder aus Wohnungen ist kein "Urteil in einer Rechtssache" i.S.d. § 839 Abs. 2 Satz 1 BGB.

c) Eine auf Antrag der Polizei vom Amtsgericht getroffene Anordnung über den Einsatz verdeckter technischer Mittel zur Datenerhebung in oder aus Wohnungen, die nicht nach ihrer Bekanntgabe an den Betroffenen im Beschwerdewege einer Sachprüfung unterworfen wurde, sondern (formell) rechtskräftig geworden ist, kann im Amtshaftungsprozeß auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden.

d) Hat die Polizei pflichtwidrig die gerichtliche Anordnung von verdeckten Abhörmaßnahmen in oder aus einer Wohnung beantragt, ohne daß die polizeirechtlichen Voraussetzungen für einen solchen Eingriff gegeben sind, und führt sie anschließend solche Maßnahmen auf die Dauer von 20 Monaten durch, so kann eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Betroffenen vorliegen, die die Zahlung einer Geldentschädigung erfordert.

e) Die in einem Verfahren nach den Vorschriften der freiwilligen Gerichtsbarkeit getroffene Kostenentscheidung schließt nicht einen weitergehenden materiellen Kostenersatzanspruch eines Beteiligten - etwa unter dem Gesichtspunkt eines Amtshaftungsanspruchs nach § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG - aus, soweit nicht die Frage einer solchen materiellen Kostenerstattungspflicht bereits Gegenstand der Prüfung des FGG-Gerichts war.

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 22 B 00.2918 vom 05.08.2003

1. Die Rechtmäßigkeit einer seit langem ausgeübten Gewässerbenutzung kann sich aus dem gewohnheitsrechtlich anerkannten Grundsatz der "unvordenklichen Verjährung" ergeben; hierdurch begründete Rechtspositionen blieben von den in Bayern vor Inkrafttreten des WHG geltenden Wassergesetzen grundsätzlich unberührt.

2. Nach den früheren Landeswassergesetzen "aufrechterhaltene" Altrechte bestehen unter der Geltung des WHG nur fort, wenn ihnen eine öffentlich-rechtliche Überprüfung in wasserwirtschaftlicher Hinsicht zugrunde liegt.

3. Nicht zum Wasserbuch angemeldete Altrechte können als "bekannte Rechte" nur dann Bestand haben, wenn die zur Führung des Wasserbuchs zuständige Behörde bis zum Ablauf der Anmeldungsfrist auch von der gebotenen wasserwirtschaftlichen Überprüfung hinreichende Kenntnis erlangt hat.

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 10 S 2787/99 vom 06.03.2001

Zur generalpräventiven Wirkung einer Ausweisung wegen Mordes.

BVERFG – Urteil, 2 BvR 1500/97 vom 19.12.2000

Leitsätze

zum Urteil des Zweiten Senats vom 19. Dezember 2000

- 2 BvR 1500/97 -

1. Eine Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts werden will (Art. 140 GG i. V. m. Art. 137 Abs. 5 Satz 2 WRV), muss rechtstreu sein.

a) Sie muss die Gewähr dafür bieten, dass sie das geltende Recht beachten, insbesondere die ihr übertragene Hoheitsgewalt nur in Einklang mit den verfassungsrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Bindungen ausüben wird.

b) Sie muss außerdem die Gewähr dafür bieten, dass ihr künftiges Verhalten die in Art. 79 Abs. 3 GG umschriebenen fundamentalen Verfassungsprinzipien, die dem staatlichen Schutz anvertrauten Grundrechte Dritter sowie die Grundprinzipien des freiheitlichen Religions- und Staatskirchenrechts des Grundgesetzes nicht gefährdet.

2. Eine darüber hinausgehende Loyalität zum Staat verlangt das Grundgesetz nicht.

OLG-HAMM – Beschluss, 19 W 21/08 vom 02.10.2008

BFH – Beschluss, I S 15/00 vom 08.08.2001

BFH – Beschluss, I S 17/00 vom 08.08.2001

BFH – Beschluss, I S 16/00 vom 08.08.2001


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