JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > O > Obliegenheitsverletzung
| Rechtsgebiete: | VOB/B |
| Schlagworte: | Mehrvergütungsanspruch bei Bauzeitverlängerung, Anordnungen des Auftraggebers i. S. d. § 2 Nr. 5 VOB/B |
| Stichwort: | Obliegenheitsverletzung |
| Leitsatz: | 1. Bei Bauzeitverzögerungen kann dem Unternehmer ein Mehrvergütungsanspruch aus § 2 Nr. 5 VOB/B zustehen, sofern die Verzögerung auf Umständen beruht, die weder er noch allein ein Vorunternehmer zu vertreten hat. 2. Akzeptiert ein Auftragnehmer bauzeitverlängernde Anordnungen seines Auftraggebers und führt sie aus, kann sich hieraus im Einzelfall eine einvernehmliche Änderung ergeben, die eine vertragswidrige Anordnung des Auftraggebers ausschließt. 3. Einem Auftragnehmer kann im Rahmen des § 2 Nr. 5 VOB/B ein Mehrvergütungsanspruch auch für Leistungen zustehen, die nicht Gegenstand seiner Urkalkulation waren, wenn diese Leistungen erst durch die Verzögerung notwendig wurden oder durch sie entstanden sind. |
| Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 14 U 166/08 | |
| Rechtsgebiete: | UWG, BGB |
| Stichwort: | Obliegenheitsverletzung |
| Leitsatz: | Es stellt eine geschäftliche Handlung im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG n.F. und eine systematische Behinderung im Sinne von § 4 Nr. 10 UWG dar, die Übernahme von Kunden eines Mitbewerbers auf der Grundlage von Fernabsatzverträgen vor Ablauf der Widerrufsfrist gemäß § 312d Abs. 1, § 355 BGB einzuleiten ohne organisatorisch dafür Sorge zu tragen, dass Widerrufe der Kunden sofort berücksichtigt werden. |
| Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 5 W 59/09 | |
| Rechtsgebiete: | VVG, AHB |
| Schlagworte: | Privathaftpflichtversicherung, Eigenschaden, Bindungswirkung Haftpflichtprozess - für Deckungsprozess |
| Stichwort: | Obliegenheitsverletzung |
| Leitsatz: | 1. Wird in einem Haftpflichtversicherungsvertrag vereinbart, dass der Versicherer Versicherungsschutz für den Fall gewährt, dass eine versicherte Person von einem Dritten geschädigt wird und die daraus entstandene Schadensersatzforderung gegen den Dritten nicht durchgesetzt werden kann, sowie der Umfang des Versicherungsschutzes sich im übrigen nach dem Deckungsumfang der Privathaftpflichtversicherung richtet, so kommt ein Versicherungsschutz in Betracht, wenn der Versicherungsnehmer einem Dritten ein Darlehen gewährt hat, dieses nicht zurückgezahlt wird, und der Versicherungsnehmer nachweist, dass der Darlehensnehmer von vornherein nicht zur Rückzahlung in der Lage und/oder willens war (Eingehungsbetrug gem. § 823 Abs. 2 BGB, § 263 StGB, § 826 BGB). 2. Zur Bindungswirkung und Voraussetzungsidentität bei einem Versäumnisurteil für den späteren Deckungsprozess in einem solchen Fall. |
| Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 8 U 11/09 | |
| Rechtsgebiete: | AKB, VVG, ZPO, BGB |
| Stichwort: | Obliegenheitsverletzung |
| Volltext: BRANDENBURGISCHES-OLG - Urteil, 3 U 74/08 | |
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