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Obliegenheiten des Hausbesitzers

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OLG-HAMBURG – Urteil, 12 U 65/98 vom 07.07.2000

Rechtsgebiete:BGB, VOB/B, VGB 88
Schlagworte:Frostvorsorge, Obliegenheiten des Hausbesitzers
Stichwort:Obliegenheiten des Hausbesitzers
Leitsatz:Wasserleitung in Dachabseiten sind frostgefährdet. Schutz vor Einfrieren bietet eine Begleitheizung oder eine Isolierung mit 8cm Isolier- oder Steinwolle. Auf die Notwendigkeit derartiger Frostschutzmaßnahmen haben Architekt und Rohrverlegungsfirma den Auftraggeber - bei Geltung der VOB/B schriftlich - hinzuweisen. Der Hausbesitzer seinerseits muss in der kalten Jahreszeit alle Gebäudeteile genügend häufig kontrollieren, wenn er die wasserführenden Anlagen nicht entleert. Bei Minus-Temperaturen sind Heinzungskontrollen im 2-Tage-Abstand ungenügend und rechtfertigen den Vorwurf einer grob fahrlässigen Mitverursachung des eingetretenen Wasserschadens.
Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 12 U 65/98




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