JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > O > Obliegenheiten
| Rechtsgebiete: | AKB, PflVG, VVG |
| Schlagworte: | Verkehrsunfall, Unfall, Haftpflichtversicherung, Schadensanzeige, Unfallanzeige, Anzeige, Mitverschulden, Verschulden, Aufklärung, Obliegenheiten |
| Stichwort: | Obliegenheiten |
| Leitsatz: | Zur Berücksichtigung eines möglichen Mitverschuldens oder überwiegenden Verschuldens des geschädigten Unfallgegners bei nicht rechtzeitiger Mitteilung der Unfallumstände und erheblich verspäteter Schadenanzeige. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 3 U 202/05 | |
| Rechtsgebiete: | AGBG, BGB, VAG, VVG |
| Schlagworte: | "Auge-und-Ohr"-Rechtsprechung, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Auslandsgeschäft, ausreichende Wahrung der Belange der Versicherten, Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen, Dritte EG-Versicherungsrichtlinien, Empfangsvollmacht, Gefahranzeigen, Gesetze für den Betrieb des Versicherungsgeschäfts, Inhaltskontrolle, Kaufleute, Mißstand, Mißstandsaufsicht, mündliche Erklärungen, Obliegenheiten, Schriftformklausel, Transparenzgebot, unangemessene Benachteiligung, Versicherungsagent, Versicherungsmakler, Versicherungsnehmer, Versicherungsschein, Versicherungsunternehmen, Versicherungsvermittler, Vertragsbedingungen, Vollmachtsbeschränkung, Vorabkontrolle, Willenserklärungen, Wissenserklärungen, Wissenszurechnung |
| Stichwort: | Obliegenheiten |
| Leitsatz: | Leitsätze: 1. Das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen ist auch nach dem Wegfall der präventiven Kontrolle von Versicherungsbedingungen befugt, im Wege anlaßbezogener nachträglicher Mißstandsaufsicht eine Klausel zu untersagen, deren Verwendung die Versicherten unangemessen benachteiligt. 2. Die Rechtmäßigkeit einer die Verwendung einer Klausel untersagenden Aufsichtsmaßnahme hängt nicht davon ab, daß die Klausel bereits aufgrund einer zivilgerichtlichen Inhaltskontrolle für unwirksam erklärt wurde. 3. Gibt der Versicherungsnehmer seinen Versicherungsantrag gegenüber einem Versicherungsagenten ab, der das Antragsformular nach Befragen des Versicherungsnehmers ausfüllt, so stellt die Beschränkung der Empfangsvollmacht des Versicherungsagenten auf schriftliche Erklärungen eine unangemessene Benachteiligung des Versicherungsnehmers dar. 4. Das Transparenzgebot des § 9 AGBG kann verletzt sein, wenn eine Klausel die Wirksamkeit einer mündlichen Erklärung des Versicherungsnehmers von einer Bestätigung des Versicherers abhängig macht. Urteil des 1. Senats vom 25. Juni 1998 - BVerwG 1 A 6.96 - |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 1 A 6.96 | |
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