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BSG – Urteil, B 2 U 24/06 R vom 04.09.2007

Rechtsgebiete:SGB VII
Schlagworte:gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - innerer Zusammenhang - sachlicher Zusammenhang - Unterbrechung des versicherten Weges -Handlungstendenz - objektiver Umstand - Überprüfung der Betriebsfähigkeit des Pkw - plötzlich auftretender Mangel - Abgrenzung zur Vorbereitungshandlung
Stichwort:objektiver Umstand
Leitsatz:Maßnahmen zur Behebung einer während eines versicherten Weges auftretenden Störung am benutzten Fahrzeug stehen unter Versicherungsschutz, wenn sie der Fortsetzung des Weges dienen sollen und dies durch objektive Umstände (Länge des Weges, Art, Umfang und Dauer der Maßnahmen) bestätigt wird.
Volltext: BSG - Urteil, B 2 U 24/06 R




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