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Objektive Klagehäufung

Entscheidungen der Gerichte




BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 5 C 07.369 vom 14.02.2007

Rechtsgebiete:GG, GKG, ZPO
Schlagworte:Streitwert, Objektive Klagehäufung, Streitgegenstand, Zusammenrechnung, Wirtschaftliche Bewertung, Selbständiger Wert, Statusdeutscher, Ausweis über die Rechtsstellung Feststellungsklage
Stichwort:Objektive Klagehäufung
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 5 C 07.369



BSG – Urteil, B 1 KR 1/06 R vom 26.09.2006

Rechtsgebiete:SGB I, SGB V, SGB IX, AMG, GG, SGG
Schlagworte:Krankenversicherung, Tod des Versicherten nach dem 1.1.2002, Übergang der Kostenerstattungsansprüche wegen Systemmangel auf Sonderrechtsnachfolger, Verordnung von Arzneimitteln im Rahmen des Off-Label-Use, objektive Klagehäufung, teilweise Privilegierung des § 183 SGG, getrennte Kostenentscheidung für kostenprivilegierte und nicht kostenprivilegierte Streitgegenstände, Leistungspflicht in Fällen einer lebensbedrohlichen, tödlich verlaufenden Erkrankung
Stichwort:Objektive Klagehäufung
Leitsatz:1. Stirbt ein Versicherter in der Zeit ab dem 2.1.2002, gehen seine Kostenerstattungsansprüche wegen Systemmangels (§ 13 Abs 3 S 1 SGB V; § 15 Abs 1 SGB IX) vorrangig auf Sonderrechtsnachfolger über (Abgrenzung zu BSG vom 10.12.2003 - B 9 V 7/03 R = BSGE 92, 42 = SozR 4-3100 § 35 Nr 3).

2. Um ein Arzneimittel zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung außerhalb seiner Zulassung verordnen zu dürfen, bedarf es während und außerhalb eines arzneimittelrechtlichen Zulassungsverfahrens einer gleichen Qualität der wissenschaftlichen Erkenntnisse über Nutzen und Risiken des Mittels (Weiterführung von BSG vom 19.3.2002 - B 1 KR 37/00 R = BSGE 89, 184 = SozR 3-2500 § 31 Nr 8).

3. Unterfällt bei objektiver Klagehäufung nur ein Teil des Begehrens der Privilegierung des § 183 SGG, ist eine getrennte Kostenentscheidung für die kostenprivilegierten und nicht kostenprivilegierten Streitgegenstände zu treffen.
Volltext: BSG - Urteil, B 1 KR 1/06 R

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 11 S 2554/01 vom 27.02.2002

Rechtsgebiete:AuslG, GKG, VwGO, ZPO, AAZuVO
Schlagworte:Aussetzung der Abschiebung, Streitgenossenschaft, Objektive Klagehäufung
Stichwort:Objektive Klagehäufung
Leitsatz:Begehrt ein abgelehnter Asylbewerber im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes die Aussetzung seiner Abschiebung sowohl gegenüber dem Träger der höheren Ausländerbehörde (Regierungspräsidium) als auch gegenüber einer Gemeinde als Trägerin der unteren Ausländerbehörde, ist der Wert der beiden Streitgegenstände nicht der Regel des § 5 ZPO entsprechend zusammen zu rechnen.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 11 S 2554/01


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