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Objektiv erkennbare Umstände

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VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 4 S 2782/01 vom 10.02.2003

Rechtsgebiete:SVG, BeamtVG
Schlagworte:Witwengeld, Versorgungsehe, Gesetzliche Vermutung, Widerlegung, Objektiv erkennbare Umstände
Stichwort:Objektiv erkennbare Umstände
Leitsatz:Nicht in allen Fällen, in denen zum Zeitpunkt der Eheschließung den Eheleuten eine lebensbedrohliche Erkrankung des Beamten bekannt war, muss der Versorgungszweck alleiniger oder überwiegender Zweck der Heirat sein.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 4 S 2782/01




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