JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > O > obiter dictum
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Stichwort: | obiter dictum |
| Leitsatz: | 1. Eine Protokollberichtigung mit der Folge einer "Rügeverkümmerung" ist nicht möglich, wenn in der Hauptverhandlung Feststellungen über die Kenntnisnahme vom Wortlaut der Urkunden im Selbstleseverfahren unterblieben sind. 2. Die Mitschriften, die ein nunmehr als Zeuge vernommener Richter in einer früheren Hauptverhandlung als erkennender Richter angefertigt hat, sind einer Beweisaufnahme nicht zugänglich. |
| Volltext: BGH - Beschluss, 2 StR 54/09 | |
| Rechtsgebiete: | EStG, FGO |
| Stichwort: | obiter dictum |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: BFH - Beschluss, III B 9/09 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, GVG |
| Stichwort: | obiter dictum |
| Volltext: BRANDENBURGISCHES-OLG - Urteil, 13 U 71/08 | |
| Rechtsgebiete: | EStG |
| Schlagworte: | Stille Beteiligung - Familienpersonengesellschaft - Vertragsanpassung - angemessene Einlagerendite - veränderte Gewinnprognose - Streitgegenstand und Klagebefugnis bei isolierter Anfechtung des festgestellten Gesamtgewinns einer Mitunternehmerschaft |
| Stichwort: | obiter dictum |
| Leitsatz: | Ist ein Angehöriger als typisch stiller Gesellschafter an einer Familienpersonengesellschaft beteiligt, so muss eine zunächst angemessene Rendite bei Veränderung der tatsächlichen Verhältnisse (hier: nicht erwarteter Gewinnsprung) nach dem Maßstab des Fremdvergleichs korrigiert werden. Auch hierbei ist dem Charakter der stillen Beteiligung als einer risikobehafteten Teilhabe am Erfolg oder Misserfolg des Handelsgewerbes Rechnung zu tragen und die (angemessene) Einlagerendite in einen angemessenen und der veränderten Gewinnerwartung angepassten (geringeren) Gewinnanteilssatz umzuformen. |
| Volltext: BFH - Urteil, IV R 83/06 | |
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