Zu den rechtlichen Anforderungen an ein Auswahlsystem, bei dem ein Teil der landesweit zur Verfügung stehenden Beförderungsstellen durch die Leiter von nachgeordneten Verwaltungseinheiten vergeben werden (hier: 80 % der Beförderungsstellen für Studienräte im Vergabeverfahren zum 18. Mai 2004).