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Oberste Gerichtshöfe

Entscheidungen der Gerichte

BAYOBLG – Beschluss, 1Z BR 99/00 vom 06.10.2000

1. Zur Erledigung einer Herausgabeanordnung durch Rückführung der Kinder.

2. Zur Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts wegen Vernachlässigung des Kindes infolge mangelnder Erziehungs- und Förderungskompetenz der Sorgeberechtigten.

BAG – Beschluss, 1 ABR 14/00 vom 05.10.2000

1. Ein Arbeitgeber kann auf den betriebsverfassungsrechtlichen Tendenzschutz jedenfalls dann verzichten, wenn dieser sich aus einer karitativen oder erzieherischen Zwecksetzung ergibt.

2. Bei der Berechnung der für die Bildung eines Wirtschaftsausschusses erforderlichen Regelzahl beschäftigter Arbeitnehmer sind auch Personen zu berücksichtigen, die im Rahmen eines als "Hilfe zur Arbeit" abgeschlossenen Arbeitsvertrages gem. § 19 Abs. 2 Satz 1 1. Alternative BSHG beschäftigt werden, wenn ihre Tätigkeit dem arbeitstechnischen Zweck des Betriebes dient. Diese Voraussetzungen können auch bei der Beschäftigung durch eine gemeinnützige Beschäftigungsgesellschaft erfüllt sein.

BAYOBLG – Beschluss, 4Z BR 16/00 vom 05.10.2000

1. Auch in dem von völlig mittellosen Schuldnern eingeleiteten Verbraucherinsolvenzverfahren ist § 26 Abs. 1 InsO anwendbar mit der Folge, dass diesen Schuldnern der Zugang zur Restschuldbefreiung verschlossen bleibt, wenn keine die Verfahrenskosten deckende Masse vorhanden ist und auch sonst niemand einen ausreichenden Geldbetrag vorschießt (im Anschluß an OLG Köln ZIP 2000, 548).

2. Über Fragen der Prozesskostenhilfe hat das Rechtsbeschwerdegericht im Verfahren nach § 7 InsO nicht zu befinden (im Anschluß an BGH NJW 2000, 1869).

BAYOBLG – Beschluss, 4Z AR 78/00 vom 25.09.2000

Das Überprüfungs- und Abänderungsverfahren (§ 1696 BGB; § 50 Abs. 3 FGG) stellt gegenüber der ursprünglichen Anordnung ein neues selbständiges Verfahren dar, für das die gerichtliche Zuständigkeit neu zu bestimmen ist; daher sind auch Änderungen in der Zuständigkeit, die seit dem Erstverfahren eingetreten sind, zu berücksichtigen.

BAYOBLG – Beschluss, 2Z BR 78/00 vom 21.09.2000

Sind die Entscheidungen des Amts- und Landgerichts in quantitativer Hinsicht teilweise identisch, so ist eine weitere Beschwerde jedenfalls insoweit unzulässig als Identität besteht.

BAYOBLG – Beschluss, 1Z BR 104/00 vom 15.09.2000

Wird im FGG-Verfahren die Beschwerde zurückgenommen, so ist über die Erstattung der Kosten, die den im gegensätzlichen Sinn Beteiligten entstanden sind, nach billigem Ermessen zu entscheiden.

BAYOBLG – Beschluss, 3Z BR 254/00 vom 07.09.2000

Wird die Betreuung aufgehoben, ist in dem Betreuerbestellungsverfahren die Hauptsache erledigt.

BAYOBLG – Beschluss, 3Z BR 210/00 vom 07.09.2000

Im Betreuungsverfahren kann ein Beschwerderecht nur aus dem Inhalt der Entscheidungsformel, nicht aber aus der Art der Begründung der angefochtenen Entscheidung hergeleitet werden.

BAG – Beschluss, 7 ABR 56/98 vom 09.08.2000

Leitsätze:

Die Bezirke und die Landesverbände/Landesorganisationen der SPD sind rechtlich selbständige nicht eingetragene Zweigvereine innerhalb der SPD und damit ihrerseits Unternehmen im Sinne des § 47 Abs. 1 BetrVG. Die für sie gebildeten Betriebsräte können bei dem Bundesvorstand der SPD keinen Gesamtbetriebsrat nach den Vorschriften des BetrVG errichten.

Aktenzeichen: 7 ABR 56/98
Bundesarbeitsgericht 7. Senat Beschluß vom 9. August 2000
- 7 ABR 56/98 -

I. Arbeitsgericht
Bonn
- 4 BV 9/97 -
Beschluß vom 17. September 1997

II. Landesarbeitsgericht
Köln
- 13 TaBV 97/97 -
Beschluß vom 9. Juni 1998

BAYOBLG – Beschluss, 4Z AR 45/00 vom 16.06.2000

Die Familiengerichte sind für Abänderungen der vormundschaftsgerichtlichen Sorgerechtsregelungen und für Aufhebungen der Ergänzungspflegschaft auch für die aus der Zeit vor dem 01.07.1998 getroffenen Regelungen zuständig.

BAG – Beschluss, 1 ABR 10/99 vom 06.06.2000

Leitsätze:

1. Die Tariffähigkeit und damit Gewerkschaftseigenschaft einer Arbeitnehmervereinigung setzt voraus, daß diese ihre Aufgabe als Tarifpartnerin sinnvoll erfüllen kann. Dazu bedarf es einer entsprechenden Durchsetzungskraft gegenüber dem sozialen Gegenspieler und einer ausreichenden Leistungsfähigkeit der Organisation (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung, zuletzt BAG 16. Januar 1990 - 1 ABR 10/89 - BAGE 64, 16).

2. Der Interessenverband "Bedienstete der Technischen Überwachung" (BTÜ) erfüllt diese Voraussetzungen nicht und ist daher keine Gewerkschaft.

Aktenzeichen: 1 ABR 10/99
Bundesarbeitsgericht 1. Senat Beschluß vom 6. Juni 2000
- 1 ABR 10/99 -

I. Arbeitsgericht
München
- 28 BV 178/97 -
Beschluß vom 5. Februar 1998

II. Landesarbeitsgericht
München
- 8 TaBV 26/98 -
Beschluß vom 30. Oktober 1998

BAYOBLG – Beschluss, 4Z AR 41/00 vom 28.04.2000

Ansprüche aus Mietgarantien sind am Ort des Gerichtes einzuklagen, bei dem der Immobilienverkäufer seinen Firmensitz hat.

BAG – Beschluss, 1 ABR 74/98 vom 14.12.1999

Leitsätze:

Einer Einigung der beteiligten Gewerkschaften über die Tarifzuständigkeit in einem Vermittlungsverfahren nach § 16 der DGB-Satzung kommt die gleiche Bindungswirkung zu wie einem Schiedsspruch. Sie ist daher nicht nur für die beteiligten Gewerkschaften, sondern auch für den Arbeitgeber verbindlich (dazu BAG 25. September 1996 - 1 ABR 4/96 - BAGE 84, 166).

Aktenzeichen: 1 ABR 74/98
Bundesarbeitsgericht 1. Senat Beschluß vom 14. Dezember 1999
- 1 ABR 74/98 -

I. Arbeitsgericht
Herford
- 3 BV 13/97 -
Beschluß vom 29. Juli 1997

II. Landesarbeitsgericht
Hamm
- 3 TaBV 9/98 -
Beschluß vom 29. Juli 1998

BAG – Urteil, 3 AZR 675/98 vom 14.12.1999

Leitsätze:

Die satzungsgemäße Übertragung eines Teilbestandes von Pensionsversicherungen von einer Pensionskasse auf ein Unternehmen der Lebensversicherung bedarf nach § 14 VAG der Genehmigung des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen. Ist diese Genehmigung bestandskräftig erteilt, bedarf es zum Wirksamwerden der Übertragung nicht mehr der Zustimmung der einzelnen Versorgungsanwärter.

Aktenzeichen: 3 AZR 675/98
Bundesarbeitsgericht 3. Senat Urteil vom 14. Dezember 1999
- 3 AZR 675/98 -

I. Arbeitsgericht
Hamburg
- 13 Ca 292/95 -
Urteil vom 7. Februar 1996

II. Landesarbeitsgericht
Hamburg
- 3 Sa 72/96 -
Urteil vom 21. Juli 1998

BAG – Urteil, 2 AZR 55/99 vom 12.08.1999

Leitsatz:

Ein Arbeitnehmer ist regelmäßig nicht verpflichtet, im laufenden Arbeitsverhältnis routinemäßigen Blutuntersuchungen zur Klärung, ob er alkohol- oder drogenabhängig ist, zuzustimmen.

Aktenzeichen: 2 AZR 55/99
Bundesarbeitsgericht 2. Senat Urteil vom 12. August 1999
- 2 AZR 55/99 -

I. Arbeitsgericht
Bielefeld
- 3 (7) Ca 3176/97 -
Urteil vom 25. März 1998

II. Landesarbeitsgericht
Hamm
- 19 Sa 853/98 -
Urteil vom 02. November 1998

BAG – Urteil, 9 AZR 567/98 vom 23.02.1999

Leitsatz:

Auf angestellte Lehrkräfte in einer Lehranstalt für die Aus-bildung zu pharmazeutisch-technischen Assistenten sind die Sonderregelungen für Angestellte als Lehrkräfte nach SR 2 l I BAT nicht anzuwenden, wenn die Anstalt nach dem Schulgesetz des Landes nicht als allgemein- oder berufsbildende Schule gilt.

Aktenzeichen: 9 AZR 567/98
Bundesarbeitsgericht 9. Senat Urteil vom 23. Februar 1999
- 9 AZR 567/98 -

I. Arbeitsgericht
Trier
- 1 Ca 117/97 -
Urteil vom 09. April 1997

II. Landesarbeitsgericht
Rheinland-Pfalz
- 8 Sa 602/97 -
Urteil vom 27. Mai 1998

BAG – Beschluss, 5 AS 8/98 vom 14.12.1998

Leitsätze:

1. Das Landesarbeitsgericht darf im Berufungsverfahren die Zulässigkeit des Rechtswegs auch dann nicht prüfen, wenn das Landgericht einen Rechtsstreit über Schadensersatzansprüche, die unter anderem auf Amtspflichtverletzung gestützt werden, an das Arbeitsgericht verwiesen und dieses in der Hauptsache entschieden hat (Anschluß an BVerwG Urteil vom 12. Januar 1973 - VII C 59.70 - Buchholz 31 o § 40 VwGO Nr. 123).

2. Das Landesarbeitsgericht hat dann über die Berufung unter allen in Betracht kommenden Gesichtspunkten zu entscheiden. Seine Prüfungskompetenz und -pflicht erstreckt sich in derartigen Fällen auch auf Schadensersatzansprüche wegen Amtspflichtverletzung.

Aktenzeichen: 5 AS 8/98
Bundesarbeitsgericht 5. Senat
Beschluß vom 14. Dezember 1998
- 5 AS 8/98 -

Landesarbeitsgericht
Nürnberg
Beschluß vom 17. Februar 1998
- 2 (6) Sa 640/95 -

BAG – Urteil, 2 AZR 61/98 vom 29.10.1998

Leitsätze:

Soweit nach § 7 Satz 3 BPersVG der Dienststellenleiter den Personalabteilungsleiter zu seinem Vertreter bestimmt, ist damit keine funktionale Vertretung in dem Sinne verbunden, daß der jeweilige Vertreter des Personalabteilungsleiters bei dessen Verhinderung automatisch an die Stelle des Personalabteilungsleiters tritt.

Ein von einem solchen Vertreter nach § 79 Abs. 3 BPersVG eingeleitetes Verfahren zur Anhörung des Personalrats vor einer beabsichtigten außerordentlichen Kündigung ist fehlerhaft und führt gemäß § 79 Abs. 4 BPersVG zur Unwirksamkeit der Kündigung, wenn der Personalrat die fehlerhafte Vertretung rügt (Fortsetzung der Senatsrechtsprechung, vgl. Urteil vom 26. Oktober 1995 - 2 AZR 743/94 - AP Nr. 8 zu § 79 BPersVG).

Aktenzeichen: 2 AZR 61/98
Bundesarbeitsgericht 2. Senat
Urteil vom 29. Oktober 1998
- 2 AZR 61/98 -

I. Arbeitsgericht
Berlin
Urteil vom 22. Mai 1997
- 17 Ca 42054/96 -

II. Landesarbeitsgericht
Berlin
Urteil vom 09. Dezember 1997
- 12 Sa 102/97 -

BAG – Urteil, 9 AZR 726/97 vom 27.10.1998

Leitsatz:

Die Tätigkeit eines freien Mitarbeiters, der dem persönlichen Geltungsbereich des Tarifvertrags für arbeitnehmerähnliche Personen RADIO BREMEN unterliegt, kann ohne wichtigen Grund beendet werden, wenn das Rechtsverhältnis als arbeitnehmerähnliche Person zwar durchgehend mehr als 15 Jahre bestanden hat, der Mitarbeiter aber nicht in jedem Kalenderjahr gegen die Rundfunkanstalt einen Urlaubsanspruch nach dem für RADIO BREMEN geltenden Urlaubs-Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen berechtigt geltend gemacht hatte. Ein Ergänzungsanspruch steht dem Urlaubsanspruch nicht gleich.

Aktenzeichen: 9 AZR 726/97
Bundesarbeitsgericht 9. Senat Urteil vom 27. Oktober 1998
- 9 AZR 726/97 -

I. Arbeitsgericht
Bremen
Urteil vom 09. Juli 1996
- 2 Ca 2017/96 -

II. Landesarbeitsgericht
Bremen
Urteil vom 07. November 1997
- 4 Sa 338/96 -

BAG – Urteil, 10 AZR 103/97 vom 10.06.1998

Leitsatz:

Eine Lehrkraft mit einer in der ehemaligen DDR erworbenen Lehrbefähigung, die eine Ergänzungsprüfung für das Amt des Lehrers mit fachwissenschaftlicher Ausbildung in zwei Fächern nach Berliner Landesrecht abgelegt hat, hat erst dann Anspruch auf Vergütung aus einer hööheren Vergütungsgruppe, wenn ihr mit der Feststellung der Bewährung die Laufbahnbefähigung zuerkannt wurde.

Aktenzeichen: 10 AZR 103/97
Bundesarbeitsgericht 1. Senat Urteil vom 10. Juni 1998
- 10 AZR 103/97 -

I. Arbeitsgericht
Berlin
- 91 Ca 39827/95 -
Urteil vom 30. Mai 1996

II. Landesarbeitsgericht
Berlin
- 6 Sa 93/96 -
Urteil vom 20. Dezember 1996

BAG – Urteil, 4 AZR 20/97 vom 22.04.1998

Leitsatz:

Der Tarifvertrag über die Eingruppierung der in den Schadensabteilungen der Bezirksämter für Wiedergutmachung des Landes Rheinland-Pfalz tätigen Angestellten vom 14. Dezember 1964 in der Fassung vom 25. Januar 1971 ist nach wie vor wirksam und geht in seinem Geltungsbereich nach dem Grundsatz der Spezialität den allgemeinen Vergütungsgruppen für Verwaltungsangestellte der Anlage 1 a zum BAT/BL vor (im Anschluß an Senatsurteil vom 17. Januar 1968 - 4 AZR 111/67 - BAGE 20, 253 = AP Nr. 16 zu §§ 22, 23 BAT).

Hinweise des Senats:

Eingruppierung "Sachgebietsleiter" in der Tätigkeit eines Leiters einer Rentenüberwachungsstelle und in der Tätigkeit der Anleitung und Überwachung der Sachbearbeiter bei der Bearbeitung von Anträgen im Rahmen der Gewährung von Heilverfahren sowie in Härteausgleichsfällen beim Amt für Wiedergutmachung in Saarburg (Rheinland-Pfalz); Anpassung des Einzelarbeitsvertrages bei Geltung des Tarifvertrages kraft vertraglicher Inbezugnahme wegen veränderter Umstände?

Aktenzeichen: 4 AZR 20/97
Bundesarbeitsgericht 4. Senat Urteil vom 22. April 1998
- 4 AZR 20/97 -

I. Arbeitsgericht
Trier
Urteil vom 23. April 1996
- 3 Ca 61/96 -

II. Landesarbeitsgericht
Rheinland-Pfalz
Urteil vom 24. Oktober 1996
- 5 Sa 682/96 -

BAG – Urteil, 3 AZR 970/06 vom 18.11.2008

BAG – Urteil, 2 AZR 763/06 vom 29.11.2007

BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 1 CS 07.265 vom 14.06.2007

BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 24 ZB 06.2048 vom 06.06.2007

BAG – Urteil, 2 AZR 180/06 vom 19.04.2007

BAG – Urteil, 9 AZR 510/06 vom 03.04.2007

BAG – Urteil, 9 AZR 313/06 vom 03.04.2007

BAG – Urteil, 9 AZR 282/06 vom 03.04.2007

BAG – Urteil, 9 AZR 281/06 vom 03.04.2007


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