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Oberste Dienstbehörde

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 2 AZR 61/98 vom 29.10.1998

Rechtsgebiete:BGB, BPersVG
Schlagworte:Außerordentliche Kündigung - Personalratsanhörung
Stichwort:Oberste Dienstbehörde
Leitsatz:Leitsätze:

Soweit nach § 7 Satz 3 BPersVG der Dienststellenleiter den Personalabteilungsleiter zu seinem Vertreter bestimmt, ist damit keine funktionale Vertretung in dem Sinne verbunden, daß der jeweilige Vertreter des Personalabteilungsleiters bei dessen Verhinderung automatisch an die Stelle des Personalabteilungsleiters tritt.

Ein von einem solchen Vertreter nach § 79 Abs. 3 BPersVG eingeleitetes Verfahren zur Anhörung des Personalrats vor einer beabsichtigten außerordentlichen Kündigung ist fehlerhaft und führt gemäß § 79 Abs. 4 BPersVG zur Unwirksamkeit der Kündigung, wenn der Personalrat die fehlerhafte Vertretung rügt (Fortsetzung der Senatsrechtsprechung, vgl. Urteil vom 26. Oktober 1995 - 2 AZR 743/94 - AP Nr. 8 zu § 79 BPersVG).

Aktenzeichen: 2 AZR 61/98
Bundesarbeitsgericht 2. Senat
Urteil vom 29. Oktober 1998
- 2 AZR 61/98 -

I. Arbeitsgericht
Berlin
Urteil vom 22. Mai 1997
- 17 Ca 42054/96 -

II. Landesarbeitsgericht
Berlin
Urteil vom 09. Dezember 1997
- 12 Sa 102/97 -
Volltext: BAG - Urteil, 2 AZR 61/98



BAG – Urteil, 9 AZR 726/97 vom 27.10.1998

Rechtsgebiete:Tarifvertrag f. arbeitnehmerähnl. Personen, Urlaubs-TV
Schlagworte:Beendigung des Rechtsverhältnisses einer arbeitnehmerähnlichen Person i.S. des Tarifvertrags für arbeitnehmerähnliche Personen RADIO BREMEN
Stichwort:Oberste Dienstbehörde
Leitsatz:Leitsatz:

Die Tätigkeit eines freien Mitarbeiters, der dem persönlichen Geltungsbereich des Tarifvertrags für arbeitnehmerähnliche Personen RADIO BREMEN unterliegt, kann ohne wichtigen Grund beendet werden, wenn das Rechtsverhältnis als arbeitnehmerähnliche Person zwar durchgehend mehr als 15 Jahre bestanden hat, der Mitarbeiter aber nicht in jedem Kalenderjahr gegen die Rundfunkanstalt einen Urlaubsanspruch nach dem für RADIO BREMEN geltenden Urlaubs-Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen berechtigt geltend gemacht hatte. Ein Ergänzungsanspruch steht dem Urlaubsanspruch nicht gleich.

Aktenzeichen: 9 AZR 726/97
Bundesarbeitsgericht 9. Senat Urteil vom 27. Oktober 1998
- 9 AZR 726/97 -

I. Arbeitsgericht
Bremen
Urteil vom 09. Juli 1996
- 2 Ca 2017/96 -

II. Landesarbeitsgericht
Bremen
Urteil vom 07. November 1997
- 4 Sa 338/96 -
Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 726/97

BAG – Urteil, 10 AZR 103/97 vom 10.06.1998

Rechtsgebiete:BAT, BAT-O 1991, SR 2 l I BAT-O, 2. BesÜV, SchulVO
Schlagworte:Eingruppierung eines Lehrers mit ergänzender Staatsprüfung
Stichwort:Oberste Dienstbehörde
Leitsatz:Leitsatz:

Eine Lehrkraft mit einer in der ehemaligen DDR erworbenen Lehrbefähigung, die eine Ergänzungsprüfung für das Amt des Lehrers mit fachwissenschaftlicher Ausbildung in zwei Fächern nach Berliner Landesrecht abgelegt hat, hat erst dann Anspruch auf Vergütung aus einer hööheren Vergütungsgruppe, wenn ihr mit der Feststellung der Bewährung die Laufbahnbefähigung zuerkannt wurde.

Aktenzeichen: 10 AZR 103/97
Bundesarbeitsgericht 1. Senat Urteil vom 10. Juni 1998
- 10 AZR 103/97 -

I. Arbeitsgericht
Berlin
- 91 Ca 39827/95 -
Urteil vom 30. Mai 1996

II. Landesarbeitsgericht
Berlin
- 6 Sa 93/96 -
Urteil vom 20. Dezember 1996
Volltext: BAG - Urteil, 10 AZR 103/97

BAG – Urteil, 4 AZR 20/97 vom 22.04.1998

Rechtsgebiete:BAT 1975, BAT/BL, VergGr.
Schlagworte:Eingruppierung: "Sachgebietsleiter" beim Amt für Wiedergutmachung
Stichwort:Oberste Dienstbehörde
Leitsatz:Leitsatz:

Der Tarifvertrag über die Eingruppierung der in den Schadensabteilungen der Bezirksämter für Wiedergutmachung des Landes Rheinland-Pfalz tätigen Angestellten vom 14. Dezember 1964 in der Fassung vom 25. Januar 1971 ist nach wie vor wirksam und geht in seinem Geltungsbereich nach dem Grundsatz der Spezialität den allgemeinen Vergütungsgruppen für Verwaltungsangestellte der Anlage 1 a zum BAT/BL vor (im Anschluß an Senatsurteil vom 17. Januar 1968 - 4 AZR 111/67 - BAGE 20, 253 = AP Nr. 16 zu §§ 22, 23 BAT).

Hinweise des Senats:

Eingruppierung "Sachgebietsleiter" in der Tätigkeit eines Leiters einer Rentenüberwachungsstelle und in der Tätigkeit der Anleitung und Überwachung der Sachbearbeiter bei der Bearbeitung von Anträgen im Rahmen der Gewährung von Heilverfahren sowie in Härteausgleichsfällen beim Amt für Wiedergutmachung in Saarburg (Rheinland-Pfalz); Anpassung des Einzelarbeitsvertrages bei Geltung des Tarifvertrages kraft vertraglicher Inbezugnahme wegen veränderter Umstände?

Aktenzeichen: 4 AZR 20/97
Bundesarbeitsgericht 4. Senat Urteil vom 22. April 1998
- 4 AZR 20/97 -

I. Arbeitsgericht
Trier
Urteil vom 23. April 1996
- 3 Ca 61/96 -

II. Landesarbeitsgericht
Rheinland-Pfalz
Urteil vom 24. Oktober 1996
- 5 Sa 682/96 -
Volltext: BAG - Urteil, 4 AZR 20/97


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