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Entscheidungen der Gerichte




OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Urteil, 19 A 536/00 vom 28.01.2005

Rechtsgebiete:GG, RuStAG
Stichwort:Oberkreisdirektor
Leitsatz:Die Unvereinbarkeit des Verlustgrundes der Legitimation durch einen ausländischen Vater in § 17 Nr. 5 RuStAG a. F. mit Art. 3 Abs. 2 GG steht der Anwendung jener Vorschrift auf Legitimationen nicht entgegen, die zwischen dem 1. 4. 1953 und dem 31. 12. 1974 stattgefunden haben.
Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Urteil, 19 A 536/00



BFH – Urteil, X R 12/03 vom 19.01.2005

Rechtsgebiete:EStG, BauNVO
Stichwort:Oberkreisdirektor
Volltext: BFH - Urteil, X R 12/03

OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Urteil, 10 A 4471/01 vom 14.07.2004

Rechtsgebiete:BauGB, VwVfG NRW
Stichwort:Oberkreisdirektor
Leitsatz:1. Für die Beantwortung der Frage, ob ein Vorhaben eine Splittersiedlung verfestigt, kann auch die Qualität der durch das Vorhaben innerhalb der Splittersiedlung bewirkten baulichen Veränderung von ausschlaggebender Bedeutung sein.

2. Auch in den Fällen des § 48 Abs. 3 VwVfG NRW - bei denen es um die Rücknahme von Verwaltungsakten geht, die nicht eine einmalige oder laufende Geldleistung oder teilbare Sachleistung gewähren oder hierfür Voraussetzung sind (§ 48 Abs. 2 VwVfG NRW) - sind Vertrauensschutzgesichtspunkte zu Gunsten des von der Rücknahmeentscheidung Betroffenen bei der Ermessensausübung nach § 48 Abs. 1 Satz 1 VwVfG NRW zu berücksichtigen.

3. Hat ein Vertreter des Begünstigten den Verwaltungsakt durch Bestechung erwirkt, kommt es für die Zurechenbarkeit der Bestechung bei der Rücknahme des Verwaltungsakts darauf an, dass die Bestechung aus dem Verantwortungsbereich des Begünstigten heraus begangen worden ist.
Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Urteil, 10 A 4471/01

OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Urteil, 10a D 2/02.NE vom 14.05.2004

Rechtsgebiete:BauGB, BauNVO, GG
Stichwort:Oberkreisdirektor
Leitsatz:1. Mit der Schlussbekanntmachung eines Bebauungsplans, die zur Kennzeichnung lediglich dessen Nummer enthält, wird der mit der Bekanntmachung verfolgte Hinweiszweck nicht erreicht.

2. Zur fehlenden städtebaulichen Rechtfertigung der Regelung über die ausnahmsweise Zulässigkeit von flächenintensiven Einzel- bzw. Großhandelsbetrieben in Misch- und Gewerbegebieten, die nach dem Plankonzept grundsätzlich dem produzierenden Gewerbe vorbehalten werden sollen.

3. Die Ermittlung aller abwägungsrelevanten Gesichtspunkte erfordert bei Überplanung eines bebauten Gebietes eine erkennbare Bestandsaufnahme insbesondere dann, wenn eine vorhandene Gemengelage, in der verschiedene gewerbliche Nutzungen und Wohnnutzung unmittelbar aufeinander treffen, überplant wird.
Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Urteil, 10a D 2/02.NE


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