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obere und untere Bemessungsgrundlage

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BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 53.02 vom 25.09.2003

Rechtsgebiete:BeamtVG, BwBAnpG
Schlagworte:Ruhen der Versorgungsbezüge, obere und untere Bemessungsgrundlage, keine Einbeziehung der Erhöhung nach § 2 Abs. 1 BwBAnpG in die unberücksichtigt zu lassenden Erhöhungstatbestände ab 1998
Stichwort:obere und untere Bemessungsgrundlage
Leitsatz:Die Erhöhung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit nach § 2 Abs. 1 des Bundeswehrbeamtenanpassungsgesetzes gehörte ab 1998 nicht mehr zu den Erhöhungstatbeständen, die sich bei der Anrechnung von Erwerbseinkommen nach § 53 a BeamtVG a.F. auszuwirken vermochten.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 53.02




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