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Oberbergamt

Entscheidungen der Gerichte




SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 1 B 310/09 vom 22.06.2009

Rechtsgebiete:VwGO, SächsBO
Schlagworte:Aufhebung einer Nutzungsuntersagung für Gebäude wegen Einsturzgefahr
Stichwort:Oberbergamt
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 1 B 310/09



BVERWG – Urteil, BVerwG 7 C 10.08 vom 20.11.2008

Rechtsgebiete:GG, BBergG
Schlagworte:Grundeigener Bodenschatz, Gewinnungsberechtigung, Grundeigentum, Zulegung, gebundene Entscheidung, Enteignung, Eigentumsgarantie, Gemeinde, Allgemeinwohl, Abwägung, öffentliche Belange, Natur- und Landschaftsschutz, Umweltverträglichkeitsprüfung, Versorgung des Marktes mit Rohstoffen, Erhaltung von Arbeitsplätzen, getätigte Investitionen, Rohstoffsicherungsklausel, Rahmenbetriebsplan, Zulassung, Bindungswirkung
Stichwort:Oberbergamt
Leitsatz:Die Zulegung nach § 35 BBergG ist eine Enteignung im Sinne des Art. 14 Abs. 3 GG.

Gründe des Allgemeinwohls erfordern im Sinne des § 35 Nr. 3 BBergG einen grenzüberschreitenden Abbau nicht, wenn das Vorhaben zwar der Vorsorgung des Marktes mit Rohstoffen dient, ihm aber überwiegende öffentliche Belange anderer Art entgegenstehen.

Bezieht sich die Zulegung auf ein Grundstück im Eigentum einer Gemeinde, kann auch die Gemeinde die gerichtliche Überprüfung verlangen, ob dem Vorhaben überwiegende öffentliche Belange entgegenstehen.

Die "Rohstoffsicherungsklausel" des § 48 Abs. 1 Satz 2 BBergG begründet bei der Entscheidung über eine Zulegung keinen grundsätzlichen Vorrang des öffentlichen Interesses an einem grenzüberschreitenden Abbau vor entgegenstehenden privaten oder anderen öffentlichen Interessen.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 10.08

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 1 A 10231/08.OVG vom 09.10.2008

Rechtsgebiete:GG, BBergG, WHG, BGB, VwVfG
Schlagworte:Abbau, Abbauberechtigung, Abbaumethode, Angebot, Aufbereitungsbetrieb, Auskiesung, Bergbau, Bergbaurecht, Bergrecht, Bergwerkseigentümer, Besitzeinweisung, Betriebsplan, Hauptbetriebsplan, Betriebsplanung, Bewilligungsfeld, Bewilligung, Bodenschatz, bergfreie Bodenschätze, Deckmantel, Drittschutz, Eigentum, Entschädigung, Erz, Feuerfesteignung, Gewinnungsberechtigung, Gewinnungsbetrieb, Gold, Goldgewinnung, Goldpreis, Goldspuren, Grundabtretung, Grundabtretungsbeschluss, grundeigene Bodenschätze, Grundstück, Grundstückstausch, Hauptfeld, Kiesabbau, Kiesgewinnung, praktische Konkordanz, Konzession, Mineralgemenge, Mineralien, Missverhältnis, Mitgewinnungsentscheidung, Mitgewinnung, Nassauskiesung, Pachtvertrag, Pachtzins, Pilotprojekt, Planfeststellungsbeschluss, Quarz, Quarzkies, Quarzsand, Rahmenbetriebsplan, Rechtsmissbrauch, regale Mineralien, Rheingold, Rohstoff, Rohstoffgewinnung, Rohstoffsicherungsklausel, unzulässige Rechtsausübung, Sachverständiger, Schuldvertragstyp, Tagebau, Tausch, Tauschangebote, Umweltverträglichkeitsprüfung, Verkehrswert, Vermögensnachteil, Vertragsfreiheit, Vertragsgestaltung, Wasserfläche, wasserrechtliche Genehmigung, Wertrelation, Wohl der Allgemeinheit, Zulegung
Stichwort:Oberbergamt
Leitsatz:1. Die zur Umsetzung der Bewilligung nach § 8 BBergG erforderliche Entscheidung gemäß § 42 Abs. 1 Satz 1 BBergG ist an dem Grundrecht des Art. 14 Abs. 1 GG sowie dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit auszurichten.

2. Eine bestandskräftige Mitgewinnungsentscheidung nach § 42 Abs. 1 BBergG entfaltet neben ihrer konkreten Regelung eine Tatbestandswirkung dergestalt, dass im Rahmen der Grundabtretung nach den §§ 77ff. BBergG von einem zulässigen gemeinschaftlichen Abbau der regalen Bodenschätze und der Grundeigentümerbodenschätze ausgegangen werden kann. Das Vorliegen eines wirtschaftlichen Missverhältnisses zwischen grundeigenen und bergfreien Bodenschätzen kann daher nicht mehr geltend gemacht werden.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 1 A 10231/08.OVG

SAECHSISCHES-OVG – Urteil, 4 B 773/06 vom 26.09.2008

Rechtsgebiete:VwGO, VwVfG, WHG, SächsWG, BBergG
Schlagworte:Rahmenbetriebsplan, Drittanfechtung, Planfeststellungsbeschluss, Gewässerausbau, Ausbauplan, Umweltverträglichkeitsprüfung, Betriebsstraße, Bergbaubetrieb, Bewilligungsfeld
Stichwort:Oberbergamt
Leitsatz:1. Die Zulassung eines Rahmenbetriebsplans ergeht auch nach § 52 Abs. 2a BBergG als gebundene Entscheidung ohne planerischen Gestaltungsspielraum der Planfeststellungsbehörde (wie BVerwGE 127, 259).

2. Die Verbindung mehrerer Vorhaben, für deren Durchführung jeweils Planfeststellungsverfahren vorgeschrieben sind, führt auch im Anwendungsbereich von § 57b Abs. 3 BBerG zu keinem verringerten Schutz der materiellen Rechte Dritter.

3. Die Unvollständigkeit des Ausbauplans für eine wasserrechtliche Planfeststellung kann von einem Enteignungsbetroffenen gerügt werden.

4. Ein Planfeststellungsbeschluss über die Zulassung eines Rahmenbetriebsplans hat mangels einer ausdrücklichen gesetzlichen Anordnung keine enteignungsrechtliche Vorwirkung.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Urteil, 4 B 773/06


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