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JuraForum.deUrteileSchlagwörterOob für Ansprüche gegen eine Belegschaftskasse der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 4 b ArbGG eröffnet ist 

ob für Ansprüche gegen eine Belegschaftskasse der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 4 b ArbGG eröffnet ist

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LAG-HAMM – Beschluss, 2 Ta 43/05 vom 05.08.2005

Rechtsgebiete:ArbGG
Schlagworte:Rechtsweg: Zur Frage, ob für Ansprüche gegen eine Belegschaftskasse der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 4 b ArbGG eröffnet ist
Stichwort:ob für Ansprüche gegen eine Belegschaftskasse der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 4 b ArbGG eröffnet ist
Volltext: LAG-HAMM - Beschluss, 2 Ta 43/05




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