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JuraForum.deUrteileSchlagwörterOob ausdrücklich zum Bestandteil des Zuwendungsbescheids erklärte Nebenbestimmungen diesem beige fügt waren 

ob ausdrücklich zum Bestandteil des Zuwendungsbescheids erklärte Nebenbestimmungen diesem beige fügt waren

Entscheidungen der Gerichte

OVG-BRANDENBURG – Urteil, 2 A 680/03 vom 11.02.2004

Der Zinsanspruch nach § 49 a Abs. 4 VwVfG Bbg wegen nicht alsbaldiger Verwendung einer Zuwendung verjährte nicht in entsprechender Anwendung des § 197 a.F. BGB in vier Jahren, sondern unterlag entsprechend § 195 a.F. BGB der regelmäßigen Verjährungsfrist von dreißig Jahren.

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