Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileSchlagwörterNNutzungsmöglichkeit 

Nutzungsmöglichkeit

Entscheidungen der Gerichte

HESSISCHER-VGH – Urteil, 6 UE 2399/07 vom 22.10.2008

1. Sofern die zuständige Genehmigungsbehörde die Verbrennung von aus Tierkörpern, Tierkörperteilen oder Schlachtabfällen gewonnenem Tierfett zur Energiegewinnung im Wärmeboilerverfahren unter Berücksichtigung der entsprechenden besonderen Parameter genehmigt hat, entfällt gemäß Art. 1 Abs. 1 der Verordnung (EG) 92/2005 vom 19. Januar 2005 in der Fassung der Verordnung (EG) 2067/2005 vom 16. Dezember 2005 die ansonsten aus hygiene- und veterinärrechtlichen Erwägungen heraus bestehende notwendige Beseitigungspflicht des Stoffs und zwar unabhängig davon, welcher Risikokategorie das Ausgangsmaterial zuzurechnen war.

2. Derartiges Tierfett ist auch nach abfallrechtlichen Kriterien nicht als Abfall zu qualifizieren, wenn dessen Verwendung als Brennstoff ohne weiteren Zwischenschritt als sicher angenommen werden kann und hierbei hochwertigen Primärbrennstoff ersetzt.

3. Die Verbrennung von Tierfett zur Energiegewinnung im Wärmeboilerverfahren stellt demnach keine (Mit-) Verbrennung von Abfällen im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 1 der 17. BImSchV dar, sondern unterfällt als Verwendung eines flüssigen abfallähnlichen Stoffs der Regelungswirkung des § 1 Abs. 1 Nr. 2 der 17. BImSchV mit der Folge, dass bei Vorliegen der Voraussetzungen der gleichen oder geringeren Emissionen wie bei der Verbrennung von Heizöl EL die Ausnahmevorschrift des Abs. 1 Nr. 2, 2. HS einschlägig ist und die Anwendung der Vorschriften der 17. BImSchV ausscheidet.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 4 LA 611/07 vom 09.05.2008

Der Tatbestand des § 1 Abs. 1 Satz 2 RGebStV ist nicht erfüllt, wenn ein Unternehmen Rundfunkempfangsgeräte von vornherein bestimmungsgemäß nur zum Verkauf bereithält und die Konzeption des Verkaufs dahin geht, die Geräte nicht vorzuführen, also in der Verkaufsstelle vor dem Verkauf den Empfang von Rundfunksendungen nicht zu ermöglichen.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 538/05 vom 24.07.2007

1. Vergrößert ein Wohnungseigentümer die vom Bauträger entsprechend dem Aufteilungsplan errichtete Terrasse, stellt dies eine bauliche Veränderung im Sinn des § 22 Abs. 1 WEG dar. Diese ist zustimmungsbedürftig nach §§ 22 Abs. 1 Satz 1, 14 Nr. 1 WEG, wenn sie eine intensivere Nutzung ermöglicht und sich daraus konkrete Beeinträchtigungen des nicht zustimmenden Wohnungseigentümers ergeben.

2. Keine bauliche Veränderung im Sinn von § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG liegt dagegen vor, wenn bereits der Bauträger in Abweichung vom Aufteilungsplan das Wohnungseigentum errichtet. Ein Beseitigungsanspruch gegen erwerbenden einzelnen Wohnungseigentümer besteht dann nicht, auch wenn die Veränderung auf seine Veranlassung vorgenommen wurde, sondern allenfalls ein Anspruch auf plangemäße Herstellung gegenüber der Gesamtheit der Wohnungseigentümer.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 8 A 12009/03.OVG vom 26.05.2004

Die Genehmigung zum Abbruch eines Denkmals ist in verfassungskonformer Ermessensausübung dann zu erteilen, wenn dem Eigentümer die Erhaltung des Denkmals nicht zumutbar ist.

Die Zumutbarkeit ist anhand eines Vergleiches der voraussichtlichen Investitions- und Bewirtschaftungskosten sowie der möglichen Nutzungserträge zu beurteilen, wobei die Beweislast für die Unzumutbarkeit beim Eigentümer liegt.

Bei der Ermittlung der Investitionskosten sind Kosten abzuziehen, die durch pflichtwidrig unterlassene Unterhaltung entstehen, ebenso in Aussicht gestellte Zuschüsse, für die der Eigentümer in zurechenbarer Weise unterlassen hat, den erforderlichen Antrag zu stellen.

Weitere Begriffe

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "Nutzungsmöglichkeit - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum