JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > N > Nutzungsmaß
| Rechtsgebiete: | KAG, BauGB |
| Schlagworte: | Normenkontrolle, Normenkontrollverfahren, Beitragssatzung, Verkehrsanlagen, Beitrag, Beitragsrecht, Ausbau, Ausbaubeitrag, Ausbaubeitragsrecht, wiederkehrender Beitrag, Beitragspflicht, Abgabenrecht, Verkehrsanlage, Erschließungsanlage, Straße, Anbaustraße, Zugang, Zufahrt, einheitliche öffentliche Einrichtung, gemeindliche Einrichtung, Gemeindegebiet, Einheit, Abrechnungseinheit, Gemeindeteil, Selbstverwaltung, Sondervorteil, Vorteilsbegriff, Nutzbarkeit, bauliche Nutzbarkeit, qualifizierte Nutzbarkeit, Bebaubarkeit, Rundung, Abrundung, Aufrundung, Beitragsmaßstab, Vollgeschossmaßstab, Typisierung, Pauschalierung, Nutzungsmaß, Stellplatz, Garage, Sanierungsgebiet, förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet, Ausgleichsbetrag, Ablösung, Eckgrundstück, Eckgrundstücksvergünstigung, Vergünstigung, mehrfach erschlossenes Grundstück, Eckgrundstücksermäßigung, Verschonung, Befreiung, Verschonungszeitraum |
| Stichwort: | Nutzungsmaß |
| Leitsatz: | Ein Verteilungsmaßstab zur Erhebung wiederkehrender Beiträge nach § 10a KAG, der das Nutzungsmaß unter Berücksichtigung der Bebaubarkeit mit Vollgeschossen bestimmt, muss regelmäßig (auch) zwischen ein- und zweigeschossig bebaubaren Grundstücken sowie danach unterscheiden, ob lediglich Stellplätze bzw. Garagen errichtet werden dürfen oder das Grundstück nur gewerblich nutzbar ist, aber nicht bebaut werden darf. Eine nicht hinreichend differenzierende Maßstabsregelung ist nicht zu beanstanden, wenn die zu Beiträgen zu veranlagenden Grundstücke mit geringerer Nutzbarkeit nicht mehr als 10 v. H. ausmachen (im Anschluss an OVG RP, 12 A 11979/00.OVG, AS 29, 97, ESOVGRP; 6 A 10938/05.OVG, ESOVGRP). Grundstücke im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet, die gleichzeitig innerhalb der einheitlichen öffentlichen Einrichtung sämtlicher zum Anbau bestimmter Verkehrsanlagen i. S. d. § 10a Abs. 1 KAG liegen, werden grundsätzlich zu wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Straßen außerhalb des Sanierungsgebiets veranlagt, zumal vom Gesetzgeber die rechtliche Grundlage für ihre Verschonung in § 10a Abs. 5 KAG geschaffen wurde. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 C 10255/08.OVG | |
| Rechtsgebiete: | 2. ÄndS, EWS der Stadt Hessisch-Lichtenau, KAG, VwGO |
| Schlagworte: | Abwasserbeitrag, Beitragssatz, Betragserrechnung, Denkmalschutz, Ergänzungsbeitrag, Geschossflächenzahl, Innenbereich, Nutzungsmaß, Verminderungszwang, Vermutung, Verteilungsmaßstab, Vorausleistung, beplant, ernsthafte Schwierigkeiten, gerichtliche Festsetzung, nicht unerheblicher Aufwand, unbeplant, zulässige Geschossfläche, Änderung der Beitragsfestsetzung, öffentlich-rechtlich Baubeschränkung, öffentliche Einrichtung |
| Stichwort: | Nutzungsmaß |
| Leitsatz: | 1. Knüpft eine satzungsmäßige Verteilungsregelung im Anschlussbeitragsrecht - ganz oder teilweise - an die zulässige Geschossfläche des beitragspflichtigen Grundstücks an, so sind im Rahmen der Bestimmung der beitragspflichtigen Geschossfläche öffentlich-rechtliche Baubeschränkungen - hier aus Denkmalschutz -, die die Ausschöpfung des satzungsrechtlich vorgesehenen Maßes der zulässigen baulichen Nutzung hindern, zu berücksichtigen. Satzungsrechtlich für den unbeplanten Innenbereich vorgesehene Höchstgeschossflächenzahlen stellen insofern eine im Einzelfall widerlegbare Vermutung über die bauliche Ausnutzbarkeit des Grundstücks dar. 2. Einzelfall der Anwendung des § 113 Abs. 2 Satz 2 VwGO im Anschlussbeitragsrecht. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 5 UE 1701/02 | |
| Rechtsgebiete: | KAG |
| Schlagworte: | Beitrag, Ausbau, Ausbaubeitrag, Straßenausbau, Straßenausbaubeitrag, Beitragspflicht, Beitragsrecht, Abgabenrecht, Vorausleistung, Vorausleistungserhebung, Vorausleistungsbescheid, Verkehrsanlage, Straße, einmaliger Beitrag, Vorteil, Sondervorteil, Vorteilsbegriff, Gegenleistung, Zugang, gesicherter Zugang, Nutzungsdauer, übliche Nutzungsdauer, Grünanlage, Grünfläche, private Grünfläche, Immissionsschutz, Immissionsschutzstreifen, Schutzbepflanzung, Grundstücksgröße, Grundstücksfläche, Grundfläche, Buchgrundstück, Bebauungsplan, beplantes Gebiet, Nutzungsmaß, Maß der baulichen Nutzung, bauliche Nutzung, zulässige bauliche Nutzung, Verteilungsregelung, Ausnutzungsbehinderung, Nutzungsbeschränkung, Nutzungseinschränkung, Baubeschränkung, gewerbliche Nutzung, Gewerbegebiet, Gewerbegrundstück, Situationsgebundenheit |
| Stichwort: | Nutzungsmaß |
| Leitsatz: | Eine Satzungsbestimmung, wonach als maßgebende Grundstücksfläche in beplanten Gebieten die Fläche gilt, die der Ermittlung der zulässigen baulichen Nutzung zugrunde zu legen ist, umschreibt die gesamte Fläche eines Baugrundstücks, die innerhalb des Plangebiets gelegen ist. In beplanten Gebieten ist grundsätzlich die innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans gelegene jeweilige Grundstücksfläche als Bauland anzusehen und somit in vollem Umfang bei der Verteilung des umlagefähigen Ausbauaufwands anzusetzen. Auch im Ausbaubeitragsrecht sind öffentlich-rechtliche Baubeschränkungen, die die Ausschöpfung des im Bebauungsplan für ein Grundstück vorgesehenen Maßes hindern, bei der Aufwandsverteilung nur zu berücksichtigen, wenn das durch die Baubeschränkung betroffene Nutzungsmaß eine Komponente der satzungsmäßigen Verteilungsregelung ist. Das gilt auch für ein Gewerbegrundstück, dessen Nutzbarkeit durch einen wegen der benachbarten Wohnbebauung festgesetzten Immissionsschutzstreifen beschränkt wird. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 11712/03.OVG | |
| Rechtsgebiete: | KAG, LBO |
| Schlagworte: | Verteilungsregelung, Waldabstandsfläche, öffentlich-rechtliche Baubeschränkung, Nutzungsmaß, Vollgeschossmaßstab |
| Stichwort: | Nutzungsmaß |
| Leitsatz: | Bei der Bemessung von Wasserversorgungs- und Entwässerungsbeiträgen muss eine öffentlich-rechtliche Baubeschränkung nur beachtet werden, wenn eine solche Nutzungsbehinderung gerade das Nutzungsmaß betrifft, auf das es nach der maßgeblichen satzungsmäßigen Verteilungsregelung auch ankommt. Demzufolge sind Baubeschränkungen beim sog. Vollgeschossmaßstab nur relevant, wenn ihretwegen die baurechtlich zugelassene Zahl der Vollgeschosse nicht verwirklicht werden kann. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 2 S 519/02 | |
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