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Nutzungskonflikt

Entscheidungen der Gerichte




OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, OVG 2 A 16.05 vom 14.02.2006

Rechtsgebiete:VwGO, BauGB, BekanntV, BauZVO, BauNVO, BImSchG
Schlagworte:Normenkontrolle (Stattgabe), Bebauungsplan, Bekanntmachung (falsche "Rechtsmittelfrist"/Zeichnung mit Textelementen im Amtsblatt), Erforderlichkeitsgebot, Entwicklungsgebot (vorzeitiger Bebauungsplan), textliche Festsetzung ohne Ermächtigungsgrundlage, Abwägungsgebot, Abwägungsrelevanz von Erschließungskosten, Fläche für die Landwirtschaft, allgemeines Wohngebiet, Nutzungskonflikt, Trennungsgrundsatz, Konfliktbewältigungsgebot, Arten der landwirtschaftlichen Nutzung, (keine) Korrektur über das Gebot der Rücksichtnahme, Unwirksamkeit/Teilunwirksamkeit, Planungstorso
Stichwort:Nutzungskonflikt
Leitsatz:1) Ein Bebauungsplan, der eine Fläche für die Landwirtschaft und ein allgemeines Wohngebiet unmittelbar nebeneinander festsetzt, ohne die landwirtschaftliche Nutzung auf eine wohnverträgliche Art der landwirtschaftlichen Nutzung (§ 201 BauGB) zu beschränken, verstößt gegen den Trennungsgrundsatz und ist unwirksam.

2) § 15 Abs.1 BauNVO bietet keine Handhabe, um eine festsetzungsadäquate landwirtschaftliche Nutzung zum Zwecke der Konfliktbewältigung mit einem angrenzenden allgemeinen Wohngebiet für den Regelfall zu verhindern.


3) Es stellt keinen Verstoß gegen die brandenburgische Bekanntmachungsverordnung vom 1. Dezember 2000 dar, wenn das Titelblatt eines Amtsblattes textliche Elemente enthält, die zeichnerische Darstellungen oder Bildaussagen lediglich erläutern oder in sonstiger Weise offenkundig untergeordnet sind.
Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 2 A 16.05



BVERWG – Urteil, BVerwG 8 C 9.04 vom 29.06.2005

Rechtsgebiete:VermG
Schlagworte:Erbverzicht, Überschuldung, Mietwohngrundstück, Buchgrundstück, Nachbargrundstück, dienendes Grundstück, Funktionszusammenhang, Funktionseinheit, bestimmungsgemäße Nutzung, Nutzungskonflikt, Überbauung, Mitberechtigung, erbrechtliche, Erbanteil
Stichwort:Nutzungskonflikt
Leitsatz:Buchgrundstücke, die selbst nicht überschuldet waren, können von einer Schädigung im Sinne des § 1 Abs. 2 VermG erfasst sein, wenn sie mit einem überschuldeten Nachbargrundstück dergestalt in einem Funktionszusammenhang standen, dass sie für die bestimmungsgemäße Nutzung des überschuldeten Grundstücks notwendig waren (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung, vgl. Beschluss vom 13. März 2001 - BVerwG 8 B 266.00 -).
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 8 C 9.04

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 5 S 1218/99 vom 08.11.2001

Rechtsgebiete:BauGB, BauNVO
Schlagworte:Bebauungsplan, Gebot der Konfliktbewältigung, Kerngebiet, Mischgebiet, Vergnügungsstätten, Nutzungskonflikt, Nutzungsausschluss, Privatrechtliche Vereinbarung
Stichwort:Nutzungskonflikt
Leitsatz:1. Das in § 1 Abs. 6 BauGB enthaltene Gebot der Konfliktbewältigung gibt der Gemeinde, die sich dazu entschlossen hat, die bauliche Nutzung bestimmter Flächen öffentlich-rechtlich in der Handlungsform eines Bebauungsplans städtebaulich zu entwickeln und zu ordnen, auf, einen durch diese Planung ausgelösten Konflikt unterschiedlicher Nutzungsinteressen mit dem ihr durch das Baugesetzbuch zur Verfügung gestellten städtebaurechtlichen Instrumentarium zu bewältigen, soweit dies planungsrechtlich zulässig und im Einzelfall möglich ist.

2. Auf privatrechtliche Gestaltungsformen kann die Gemeinde bei der Bewältigung eines planbedingten Konflikts allenfalls zurückgreifen, wenn oder soweit das Recht der Bauleitplanung weder hoheitliche Anordnungen ermöglicht noch andere Handlungsformen, z. B. nach §§ 11, 12 BauGB, zur Konfliktbewältigung bereitstellt.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 5 S 1218/99


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