JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > N > Nutzungsbeschränkung
| Rechtsgebiete: | NWG, WHG |
| Schlagworte: | Wasserrecht, Ausgleichspflicht, Wasserschutzgebiet, Nutzungsbeschränkung |
| Stichwort: | Nutzungsbeschränkung |
| Leitsatz: | Die Ausgleichspflicht gemäß § 51 a NWG infolge einer angeordneten Beschränkung der ordnungsgemäßen land- oder forstwirtschaftlichen oder erwerbsgärtnerischen Nutzung eines Grundstücks aufgrund von Schutzbestimmungen im Wasserschutzgebiet erfordert eine unmittelbare Beschränkung der land- oder forstwirtschaftlichen oder erwerbsgärtnerischen Nutzung. Hiervon sind die nur eine bauliche Nutzung des Grundstücks beschränkenden Anordnungen nicht erfasst. |
| Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 4 U 20/08 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, BauGB, BauNVO |
| Schlagworte: | Normenkontrolle, Rechtsschutzinteresse, Erforderlichkeit der Planung, Abwägung, Gebietsfestsetzung, Nutzungsbeschränkung, Immissionsschutz |
| Stichwort: | Nutzungsbeschränkung |
| Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 2 N 04.2476 | |
| Rechtsgebiete: | BauGB |
| Schlagworte: | Flächennutzungsplan, Darstellungen des -, Grundzüge, Nutzungsbeschränkung, Grenzwerte, Bestimmtheitsgrad, gesamträumliches Entwicklungskonzept, Entwicklungsgebot, Bebauungsplan, Außenbereich, Landwirtschaft, öffentliche Belange, nachvollziehende Abwägung, planerische Abwägung, Summenpegel |
| Stichwort: | Nutzungsbeschränkung |
| Leitsatz: | Der Flächennutzungsplan darf bei der Darstellung der Art der Bodennutzung nicht über Grundzüge hinausgehen. Welche Darstellungen zu den Grundzügen der Art der Bodennutzung gehören, hängt nicht von dem Grad ihrer Bestimmtheit, sondern davon ab, ob sie den Bezug zur jeweiligen städtebaulichen Konzeption "für das ganze Gemeindegebiet" (§ 5 Abs. 1 Satz 1 BauGB) wahren. Unter dieser Voraussetzung können auch Grenzwerte für Geruchsimmissionen festgelegt werden. Will die Gemeinde die städtebauliche Entwicklung im Außenbereich mittels Bauleitplanung steuern, darf sie sich grundsätzlich auf den Flächennutzungsplan beschränken. Der Flächennutzungsplan darf für den Außenbereich nicht aufgrund des Bestimmtheitsgrades seiner Darstellungen faktisch an die Stelle eines Bebauungsplans treten. Auch im Flächennutzungsplan genau festgelegte Immissionsgrenzwerte unterliegen der nachvollziehenden Abwägung. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 4 C 13.04 | |
| Rechtsgebiete: | KAG |
| Schlagworte: | Beitrag, Ausbau, Ausbaubeitrag, Straßenausbau, Straßenausbaubeitrag, Beitragspflicht, Beitragsrecht, Abgabenrecht, Vorausleistung, Vorausleistungserhebung, Vorausleistungsbescheid, Verkehrsanlage, Straße, einmaliger Beitrag, Vorteil, Sondervorteil, Vorteilsbegriff, Gegenleistung, Zugang, gesicherter Zugang, Nutzungsdauer, übliche Nutzungsdauer, Grünanlage, Grünfläche, private Grünfläche, Immissionsschutz, Immissionsschutzstreifen, Schutzbepflanzung, Grundstücksgröße, Grundstücksfläche, Grundfläche, Buchgrundstück, Bebauungsplan, beplantes Gebiet, Nutzungsmaß, Maß der baulichen Nutzung, bauliche Nutzung, zulässige bauliche Nutzung, Verteilungsregelung, Ausnutzungsbehinderung, Nutzungsbeschränkung, Nutzungseinschränkung, Baubeschränkung, gewerbliche Nutzung, Gewerbegebiet, Gewerbegrundstück, Situationsgebundenheit |
| Stichwort: | Nutzungsbeschränkung |
| Leitsatz: | Eine Satzungsbestimmung, wonach als maßgebende Grundstücksfläche in beplanten Gebieten die Fläche gilt, die der Ermittlung der zulässigen baulichen Nutzung zugrunde zu legen ist, umschreibt die gesamte Fläche eines Baugrundstücks, die innerhalb des Plangebiets gelegen ist. In beplanten Gebieten ist grundsätzlich die innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans gelegene jeweilige Grundstücksfläche als Bauland anzusehen und somit in vollem Umfang bei der Verteilung des umlagefähigen Ausbauaufwands anzusetzen. Auch im Ausbaubeitragsrecht sind öffentlich-rechtliche Baubeschränkungen, die die Ausschöpfung des im Bebauungsplan für ein Grundstück vorgesehenen Maßes hindern, bei der Aufwandsverteilung nur zu berücksichtigen, wenn das durch die Baubeschränkung betroffene Nutzungsmaß eine Komponente der satzungsmäßigen Verteilungsregelung ist. Das gilt auch für ein Gewerbegrundstück, dessen Nutzbarkeit durch einen wegen der benachbarten Wohnbebauung festgesetzten Immissionsschutzstreifen beschränkt wird. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 11712/03.OVG | |
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