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Nutzungsbefugnis und Bauordnungsrecht

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OLG-HAMM – Beschluss, 15 Wx 142/08 vom 09.01.2009

Rechtsgebiete:WEG
Schlagworte:Nutzungsbefugnis und Bauordnungsrecht
Stichwort:Nutzungsbefugnis und Bauordnungsrecht
Leitsatz:1) Jeder Wohnungseigentümer hat grundsätzlich Anspruch darauf, dass der Gebrauch des Sonder- und des Gemeinschaftseigentums nur im Rahmen derjenigen bauordnungsrechtlichen Vorschriften erfolgt, die nachbarschützenden Charakter haben.

2) Die umfassende Zulässigkeit einer Nutzung eines Teileigentums zu gewerblichen Zwecken gibt dem Sondereigentümer kein Recht, vorhandene bauliche Anlagen über den vorgegebenen bauordnungsrechtlichen Rahmen hinaus nutzen zu können, um eine bestimmte Form gewerblicher Nutzung des Sondereigentums realisieren zu können.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 15 Wx 142/08




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