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Nutzungsausfall für Pkw.

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OLG-CELLE – Urteil, 16 U 18/04 vom 22.06.2004

Rechtsgebiete:StrEG, BGB, ZPO
Schlagworte:Nutzungsausfall für Pkw.
Stichwort:Nutzungsausfall für Pkw.
Leitsatz:1. Die nach § 7 Abs. 1 StrEG geschuldete Entschädigung geht auf den vollen Ausgleich des erlittenen Vermögensschadens (§ 249 BGB).

2. Ist die Beschlagnahme eines Fahrzeugs entschädigungspflichtig, so richtet sich der Umfang der Entschädigung einschließlich der entgangenen Gebrauchsvorteile (Nutzungsentschädigung) nach den allgemeinen Vorschriften über Schadensersatz.

3. Bei einem (beschlagnahmebedingten) Ausfall eines Pkw von 518 Tagen sind die in der Regulierungspraxis und der Rechtsprechung weithin anerkannten Tabellen von Sanden/Danner als Schätzgrundlage für die Bemessung der Nutzungsentschädigung nach § 287 ZPO in der Regel nicht geeignet.
Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 16 U 18/04




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