JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > N > Nutzungsart
| Rechtsgebiete: | EntschG |
| Schlagworte: | Eigentumsverlust als maßgebliche Schädigung, Entschädigung, Grundstück, unbebautes -, Grundstücksentschädigung, Grundstücksnutzung, maßgeblicher Zeitpunkt für Bestimmung der -, Inverwaltungnahme, staatliche -, als maßgebliche Schädigung, Nutzungsart, Änderung der -, während staatlicher Verwaltung, Nutzungsart, maßgebliche -, für Vervielfältiger (Ersatz)Einheitswert, Schädigung, maßgeblicher Zeitpunkt der - für Bestimmung der Nutzungsart des Grundstücks, Singularentschädigung, Vervielfältiger Einheitswert, maßgebliche Nutzungsart für -, Verwaltung, Anordnung der staatlichen -, als Schädigung, Zeitpunkt, maßgeblicher - für die Bestimmung der entschädigungsrechtlichen Nutzungsart |
| Stichwort: | Nutzungsart |
| Leitsatz: | Für die Bestimmung der Bemessungsgrundlage der Entschädigung für Grundvermögen und land- und forstwirtschaftliches Vermögen nach § 3 EntschG ist hinsichtlich der Bestimmung der Nutzungsart des Grundvermögens auch dann auf den Zeitpunkt des Eigentumsverlustes durch Veräußerung abzustellen, wenn das Grundstück zuvor in staatliche Verwaltung genommen worden war und sich während dieser Zeit die Nutzungsart geändert hat. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 20.07 | |
| Rechtsgebiete: | ThürVwVfG, BauGB |
| Schlagworte: | Baugenehmigung, Erweiterung, Gewerbebetrieb, Bestimmtheit, Rechtsverletzung, Gemengelage, Einfügen, Rücksichtnahme, Nutzungsart, Tischlerei, Fahrzeugverkehr, Verkehrsimmission |
| Stichwort: | Nutzungsart |
| Leitsatz: | 1. Eine Baugenehmigung für eine Anlage, die Teil eines Gewerbebetriebes ist, muss erkennen lassen, für welche betrieblichen Zwecke die Anlage genutzt werden darf. Ansonsten ist sie zu unbestimmt und auf ein Rechtsmittel des potentiell betroffenen Nachbarn hin aufzuheben. 2. Sind unselbständige Teile eines Gewerbebetriebes Gegenstand einer Baugenehmigung, kann ihre baurechtliche Zulässigkeit grundsätzlich nicht isoliert, sondern nur unter Berücksichtigung des Gesamtbetriebes beurteilt werden. |
| Volltext: THUERINGER-OVG - Urteil, 1 KO 531/02 | |
| Rechtsgebiete: | BauGB, BauNVO |
| Schlagworte: | Ausschluss, Nutzungsart, Rechtfertigung, Plankonzept, Schlüssigkeit/Plausibilität, Verhältnismäßigkeit, Eignung, Faktische Bausperre |
| Stichwort: | Nutzungsart |
| Leitsatz: | 1. Der bauplanerische Ausschluss einzelner Nutzungsarten ist nur dann städtebaulich gerechtfertigt, wenn er anhand eines schlüssigen Plankonzepts auf seine Eignung, Erforderlichkeit und Angemessenheit überprüft werden kann. 2. Daran fehlt es, wenn für die Differenzierung zwischen ausgeschlossenen und zugelassenen Nutzungsarten keine nachvollziehbaren städtebaulichen Gründe erkennbar sind (hier: Ausschluss des Einzelhandels zur "Aufwertung" des Gewerbegebiets bei gleichzeitiger Zulassung von Vergnügungsstätten (u. a. Spielhallen), Tankstellen und Kfz-Handel; im Anschluss an Urteil des Senats v. 23.8.2001 - 8 S 1119/01 -, VBlBW 2002, 74). |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 8 S 2831/03 | |
| Rechtsgebiete: | BauNVO 1990, BauNVO 1968 |
| Schlagworte: | Gebietscharakter, Wandel des, Gebietserhaltungsanspruch, Nachbarschutz, Nutzungsart |
| Stichwort: | Nutzungsart |
| Leitsatz: | Gliedert die Gemeinde die Nutzungsart auf der Grundlage von § 1 Abs. 4 ff. BauNVO 1990 oder § 8 Abs. 4 BauNVO 1968, so entfalten diese Festsetzungen nur dann nachbarschützende Wirkungen, wenn dies die Gemeinde damit bezweckt. Ein uneingeschränkter Gebietserhaltungsanspruch steht den übrigen Planunterworfenen insoweit nicht zu. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 1 ME 302/03 | |
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