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Nutzungsänderung von Bullenmast zu Geflügelmast

Entscheidungen der Gerichte




BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 1 CS 03.60 vom 21.05.2003

Rechtsgebiete:VwGO, BauGB, VDI 3472
Schlagworte:Beschwerde gegen die Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs, Prüfungsmaßstab im Beschwerdeverfahren, Stichhaltige Beschwerdebegründung, Richtigkeit der Entscheidung aus anderen Gründen, Nutzungsänderung von Bullenmast zu Geflügelmast, Schädliche Umwelteinwirkungen
Stichwort:Nutzungsänderung von Bullenmast zu Geflügelmast
Leitsatz:Eine Beschwerde hat in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (§§ 80, 80 a und 123 VwGO) nicht schon dann Erfolg, wenn mit ihr die tragende Begründung des Verwaltungsgerichts zu Recht in Zweifel gezogen wird, sondern erst dann, wenn sich die Entscheidung auch nicht aus anderen Gründen als richtig erweist (§ 144 Abs. 4 VwGO analog). Insoweit beschränkt § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO die Prüfung nicht auf die vorgebrachten Beschwerdegründe (wie OVG NRW vom 18.3.2002 NVwZ 2002, 2785).
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 1 CS 03.60




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