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Nutzungsänderung nach Anordnung staatlicher Verwaltung

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 7 C 15.03 vom 22.04.2004

Rechtsgebiete:VermG, VZOG, InVorG
Schlagworte:Investive Veräußerung, Unternehmensverkauf, "asset deal", Erlösauskehr, Restitutionsausschluss, Untergang des Restitutionsausschlussgrundes, "Weiterwandern" des Restitutionsausschlussgrundes, vergangenheitsorientierte investive Vorfahrtsregelung, Unternehmensänderung, marktgerechte Ergänzung, Vorhabenplan, gestreckter Schädigungstatbestand, Nutzungsänderung nach Anordnung staatlicher Verwaltung
Stichwort:Nutzungsänderung nach Anordnung staatlicher Verwaltung
Leitsatz:Der Restitutionsausschluss nach § 5 Abs. 1 Buchst. d VermG entfällt für ein bisher betriebsnotwendiges Grundstück nicht allein deswegen, weil das Unternehmen im Wege des "asset deal" veräußert wird. Entscheidend ist vielmehr, ob sich durch die Veräußerung die Zweckbestimmung des Grundstücks ändert. Bei investiven Veräußerungen ist dies vorrangig anhand des Vorhabenplans zu beurteilen.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 15.03




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