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Nutzungsänderung einer baulichen Anlage

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BVERWG – Beschluss, BVerwG 4 B 54.02 vom 08.10.2002

Rechtsgebiete:BauGB, BauGB-MaßnahmenG
Schlagworte:Bauen im Außenbereich, Nutzungsänderung einer baulichen Anlage, Vorbescheid, Übergangsfrist.
Stichwort:Nutzungsänderung einer baulichen Anlage
Leitsatz:Ein Antrag auf Erlass eines baurechtlichen Vorbescheides, in dem nicht über alle klärungsbedürftigen Fragen mit Bindung für das nachfolgende Baugenehmigungsverfahren entschieden wurde, wahrt nicht die Übergangsfrist des § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB i.d.F. des § 4 Abs. 3 BauGB-MaßnahmenG.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 4 B 54.02




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