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Nutzungsänderung

Entscheidungen der Gerichte




HESSISCHER-VGH – Beschluss, 3 A 1284/08.Z vom 30.04.2009

Rechtsgebiete:BauGB, BauNVO
Schlagworte:Bauvoranfrage, bordellartiger Betrieb, Nutzungsänderung, städtebauliche Relefanz
Stichwort:Nutzungsänderung
Leitsatz:1. Eine bauplanungsrechtlich relevante Nutzungsänderung im Sinne von § 29 BauGB kann auch dann gegeben sein, wenn sich sowohl die bisherige als auch die beabsichtigte Nutzung nach den Maßstäben der Baunutzungsverordnung als kerngebietstypische Nutzung darstellt.

2. Die Umnutzung einer ehemaligen Diskothek in einen bordellartigen Betrieb stellt eine Nutzungsänderung gemäß § 29 BauGB dar, da hierdurch andere städtebaulich relevante Aspekte zur Überprüfung anstehen. Dies gilt auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass beide Nutzungsformen kerngebietstypische Vergnügungsstätten sind, die in Gebieten, die auch dem Wohnen dienen, nicht zulässig sind.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 3 A 1284/08.Z



SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 1 B 419/08 vom 08.04.2009

Rechtsgebiete:SächsBO
Schlagworte:Baugenehmigung, Abweichung, Abstandsflächen, Denkmalschutz, Bestandsschutz, Nutzungsänderung
Stichwort:Nutzungsänderung
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 1 B 419/08

SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 1 B 250/08 vom 25.03.2009

Rechtsgebiete:VwGO, SächsBO
Schlagworte:Aufschiebende Wirkung, Nutzungsänderung, Bestandsschutz, Abstandsflächen, Gesamtbetrachtung
Stichwort:Nutzungsänderung
Leitsatz:1. Für die Bestimmung der Höhe einer baulichen Anlage i. S. d. § 2 Abs. 4 Nr. 2 SächsBO ist auf die Höhe der Anlage über Geländeoberfläche abzustellen. Auf die Höhendefinition nach § 2 Abs. 3 Satz 2 SächsBO kann nicht zurückgegriffen werden.

2. Wird zu Unrecht lediglich ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren durchgeführt, verletzt dies allein den Nachbarn noch nicht in seinen Rechten.

3. Wird ein bestehendes Gebäude, welches die geltenden Abstandsflächenregeln nicht einhält, baulich - z. B. durch Anbauten - verändert, ist abstandsflächenrechtlich eine Gesamtbetrachtung des neuen Gebäudes vorzunehmen.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 1 B 250/08

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 8 A 10597/08.OVG vom 22.10.2008

Rechtsgebiete:LBauO
Schlagworte:Antenne, Antennenanlage, Gesamtanlage, Mast, Mobilfunkmast, Bauantrag, Baugenehmigung, genehmigungsfrei, Genehmigungspflicht, Vorhaben, Nutzungsänderung
Stichwort:Nutzungsänderung
Leitsatz:Das Anbringen von Antennen an einen genehmigten Mobilfunkmast in einer Höhe von mehr als 10 m ist nach § 62 Abs. 1 Nr. 4 b LBauO genehmigungsfrei.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 A 10597/08.OVG


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