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VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 10 S 1573/01 vom 05.03.2002

Rechtsgebiete:LVwVfG, LaFG
Schlagworte:Rücknahme, Ausgleichsleistungen, Verpachtung, Landwirtschaftlich genutzte Fläche, Nutzung zur Ernte, Nutzungsberechtigter, Bearbeitungsschritte Dritter, Eingriffe Dritter, Rechtsklarheit, Rechtssicherheit
Stichwort:Nutzung zur Ernte
Leitsatz:Der Nutzungsberechtigte nutzt landwirtschaftliche Flächen zur Ernte im Sinne des § 3b Abs. 1 Satz 1 LaFG als Voraussetzung für die Gewährung von Ausgleichsleistungen auch dann, wenn Dritte eigenmächtig einzelne Bearbeitungsschritte bis hin zur Einbringung der Ernte vornehmen. Soweit eine landwirtschaftliche Nutzung zur Ernte nach den konkreten Umständen vorliegt, kommt es für deren Zurechnung zum Nutzungsberechtigten nicht auf die Person des Bearbeitenden an.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 10 S 1573/01




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