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Nutzung eines als "gewerbliche Einheit" bezeichneten Teileigentums

Entscheidungen der Gerichte

OLG-HAMM – Beschluss, 15 W 29/05 vom 12.04.2005

Die Nutzung der in der Teilungserklärung als "gewerbliche Einheit" ohne weitere Zweckbindung bezeichneten Räume als Begegnungsstätte eines deutsch-kurdischen Kulturvereins ist nicht unzulässig.

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