JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > N > Nullum crimen sine lege
| Rechtsgebiete: | BGB, AIHonO |
| Stichwort: | Nullum crimen sine lege |
| Leitsatz: | 1. Der Anspruch des Auftraggebers gegen einen Architekten oder Werkunternehmer auf Abrechnung seiner Leistungen und ggf. Rückzahlung seiner überschüssigen Abschlagszahlungen (hierzu zuletzt BGH, Urteil vom 22. November 2007, VII ZR 130/06) entsteht erst nach Beendigung des Vertrages. 2. Davor ist dieser Anspruch auch dann nicht gegeben, wenn die weitere Durchführung des Bauvorhabens ins Stocken geraten ist und die vollständige Erfüllung des Vertrages damit bis auf Weiteres ausbleiben wird. 3. Die Rechte des Auftraggebers, dem an der Abrechnung seiner eventuell überhöhten Abschlagszahlungen gelegen ist, sind durch die Möglichkeit gewahrt, den Vertrag frei gemäß § 649 BGB oder - wenn ein Grund gegeben ist - fristlos zu kündigen oder eine Aufhebungsvereinbarung mit dem Vertragspartner zu schließen. |
| Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Urteil, 27 U 157/08 | |
| Rechtsgebiete: | FGO, ZPO |
| Stichwort: | Nullum crimen sine lege |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: BFH - Beschluss, IX B 174/07 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, RVG |
| Schlagworte: | Prozesskostenhilfe |
| Stichwort: | Nullum crimen sine lege |
| Leitsatz: | Wird der Vergütungsanspruch eines nach § 121 Abs. 1 ZPO beigeordneten Rechtsanwaltes ohne dessen Einverständnis beschränkt, so ist auf die Beschwerde des Rechtsanwalts die Beschränkung aufzuheben. Eine Aufhebung auch der Beiordnung scheitert am Verbot der Schlechterstellung des Beschwerdeführers. |
| Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 8 WF 27/09 | |
| Rechtsgebiete: | SGB V |
| Stichwort: | Nullum crimen sine lege |
| Volltext: BSG - Urteil, B 6 KA 61/07 R | |
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